Der allgemeine Steuersatz beträgt:
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Es werden 19 % fällig, wenn Sie in einem Land der Europäischen Union, Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sind.
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Es werden 24 % fällig, wenn Sie außerhalb dieser Gebiete wohnen.
Diese Sätze werden auf die jeweils entsprechende Bemessungsgrundlage angewandt.
Wie erfolgt die Berechnung, wenn die Immobilie nicht vermietet ist?
Wenn die Immobilie leer steht und keine Einnahmen generiert, bedeutet das nicht, dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss.
In diesem Fall wird ein fiktiver Nutzungswert (Renta Imputada) deklariert, der durch Anwendung eines Prozentsatzes (in der Regel 1,1 % oder 2 %) auf el valor catastral (Katasterwert) der Immobilie berechnet wird.
Auf diese Basis wird anschließend der entsprechende Steuersatz angewandt:
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19 %, wenn Sie in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sind.
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24 %, wenn Sie außerhalb wohnen.
Das heißt: Auch wenn wir die Immobilie nicht vermieten, geht das Steuerrecht davon aus, dass ein theoretisches Einkommen vorliegt, das versteuert werden muss.
Welche Fristen gelten für die Einreichung der IRNR?
Die Frist zur Einreichung der IRNR hängt von der Art der Einkünfte ab, die wir deklarieren. Nicht alle Fälle werden zum gleichen Datum eingereicht.
Die Erklärung erfolgt über das Modelo 210, und der Kalender ändert sich je nachdem, ob es sich um Vermietung, Leerstand oder den Verkauf der Immobilie handelt.
Wenn die Immobilie vermietet ist
Wenn wir Mieteinnahmen erzielen, wird die Erklärung vierteljährlich eingereicht.
Die Fristen sind:
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Vom 1. bis 20. April (Einkünfte des ersten Quartals).
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Vom 1. bis 20. Juli (zweites Quartals).
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Vom 1. bis 20. Oktober (drittes Quartal).
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Vom 1. bis 20. Januar (viertes Quartal).
Das bedeutet, dass jedes Kalendervierteljahr separat deklariert wird.
Wenn die Immobilie nicht vermietet ist (Eigennutzung)
Wenn die Immobilie nicht vermietet ist, wird ein fiktiver Nutzungswert deklariert.
In diesem Fall erfolgt die Einreichung jährlich.
Das Modelo 210 muss während des gesamten Kalenderjahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, dem die fiktive Rente entspricht.
Beispielsweise wird die fiktive Rente eines Jahres im Laufe des darauffolgenden Jahres deklariert.
Wenn die Immobilie verkauft wird
Kommt es zu einem Verkauf der Immobilie und entsteht ein Veräußerungsgewinn, beträgt die allgemeine Einreichungsfrist drei Monate nach Ablauf der Frist für die Einzahlung der beim Verkauf einbehaltenen Steuer.
Wie wird die IRNR Schritt für Schritt eingereicht?
Die IRNR wird mit dem Modelo 210 eingereicht, dem offiziellen Formular für die Erklärung dieser Steuer.
Was ist das Modelo 210?
Das Modelo 210 ist das Dokument, das Nicht-Residente verwenden müssen, um Folgendes zu erklären:
Jede Art von Einkunft kann eine eigene, unabhängige Erklärung erfordern.
Die Einreichung kann wie folgt erfolgen: