Mietvertrag für den Hauptwohnsitz: der langfristige „Klassiker“
Dies ist der typische Vertrag, wenn der Mieter die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt und das gesamte Haus mietet.
In Spanien legt das Mietgesetz (LAU) ein gesetzliches Minimum fest, das der Mieter durch Verlängerungen in Anspruch nehmen kann, selbst wenn Eigentümer und Mieter eine kurze Anfangsdauer (z. B. ein Jahr) vereinbaren:
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Bis zu 5 Jahre, wenn der Eigentümer eine natürliche Person (Privatperson) ist.
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Bis zu 7 Jahre, wenn der Eigentümer eine juristische Person (Unternehmen/Gesellschaft) ist.
Das heißt: Auch wenn wir für eine kürzere Zeit unterschreiben, kann der Mieter bei einem Hauptwohnsitz das Recht haben, bis zu diesen Mindestlaufzeiten zu bleiben.
Darüber hinaus kann nach Erreichen dieser 5 oder 7 Jahre eine Verlängerung (prórroga) erfolgen, gemäß den Bestimmungen der LAU und den Umständen bei Vertragsende.
Befristeter Mietvertrag: Nicht grundlos „kurz“, sondern „befristet aus einem Motiv“
Die kurzfristige Vermietung ist für Situationen gedacht, in denen der Mieter die Wohnung aus einem konkreten und zeitlich begrenzten Grund benötigt. Zum Beispiel für das Studium oder eine vorübergehende Arbeit.
Hier gibt es einen entscheidenden Punkt, den man gut verstehen sollte:
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Der Schlüssel zur befristeten Vermietung ist der Zweck, nicht nur die Dauer. Ein Vertrag kann 6 Monate dauern, und dennoch kann er als Hauptwohnsitz (vivienda habitual) gelten, wenn die tatsächliche Nutzung wohnwirtschaftlich ist (d. h. der Mieter lebt dort „wie in seinem ständigen Zuhause“).
Dies ist wichtig, da in einigen Gebieten versucht wird, die Nutzung von befristeten Verträgen als „Abkürzung“ zu vermeiden, um die Regeln für die Vermietung von Hauptwohnsitzen (z. B. Preisobergrenzen oder Verlängerungen) zu umgehen.
Weitere Arten von Mietverträgen: touristische Vermietungen, Mietverträge mit Kaufoption oder Zimmervermietungen
Es gibt auch andere Modalitäten:
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Touristische Vermietung: Dies ist die Vermietung einer Immobilie zu Urlaubszwecken und für Kurzaufenthalte. Diese Art der Vermietung unterliegt in der Regel spezifischen Vorschriften und erfordert in vielen Gemeinden zusätzliche Anforderungen oder eine Lizenz (licencia turística).
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Mietkauf (Alquiler con opción a compra): In diesem Fall mietet der Mieter die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum, jedoch mit der Möglichkeit, sie am Ende des Vertrags zu kaufen. Üblicherweise wird ein Teil der gezahlten Monatsmieten vom endgültigen Kaufpreis abgezogen, wenn der Mieter diese Option ausübt. Dies ist eine Formel, die Miete und Kauf kombiniert und ausdrücklich im Vertrag geregelt werden muss.
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Zimmervermietung: Dies besteht darin, nur ein Zimmer innerhalb der Wohnung zu vermieten, anstatt die gesamte Immobilie. Diese Art von Verträgen richtet sich nach dem Código Civil (Bürgerliches Gesetzbuch) und nicht nach dem Mietgesetz (LAU) in Bezug auf den Hauptwohnsitz. Es ist eine übliche Formel in Großstädten oder Universitätsvierteln.
Was sollte ich beachten, bevor ich mein Haus aus dem Ausland vermiete?
Auch wenn wir außerhalb wohnen, bleiben wir für die Immobilie verantwortlich. Bevor wir sie vermieten, müssen wir uns über verschiedene Aspekte im Klaren sein.
Erforderliche Dokumente für die Anmietung Ihres Hauses in Spanien
Wir benötigen bestimmte Dokumente, um eine Immobilie zu vermieten:
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Den Eigentumstitel (título de propiedad).
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Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad).
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Den Energieausweis (certificado energético).
Welche Kaution und welche Sicherheiten benötige ich, um meine Immobilie zu vermieten?
Gemäß der LAU:
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Es ist obligatorisch, eine Kaution in Höhe von einer Monatsmiete zu verlangen.
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Es kann eine zusätzliche Garantie von bis zu zwei Monatsmieten verlangt werden.
Die Kaution muss bei der entsprechenden Behörde der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft (Comunidad Autónoma) hinterlegt werden.
Wie wird die Miete bezahlt?
Das Wohnungsgesetz (Ley de Vivienda) legt fest, dass die Zahlung auf elektronischem Wege erfolgen muss.
Ausnahmsweise kann, wenn eine der Parteien über kein Bankkonto oder keinen Zugang zu elektronischen Mitteln verfügt, in bar in der gemieteten Wohnung gezahlt werden.
Wer ist für die Instandhaltung und Reparaturen in einer Mietimmobilie verantwortlich?
Gemäß Artikel 21 der LAU muss der Eigentümer die notwendigen Reparaturen durchführen, um die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten.
Zum Beispiel:
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Reparatur oder Austausch des Heizkessels.
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Reparatur der Klimaanlage.
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Instandhaltung von Rohren und Verkabelung.
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Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden.
Der Mieter hingegen ist für kleine Reparaturen verantwortlich, die durch die normale Nutzung des Hauses entstehen, sowie für Reparaturen von Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit verursacht wurden.