Zusätzlich:
- Wir können die Vollmacht jederzeit widerrufen.
- Der Widerruf muss vor einem Notar erfolgen, damit er rechtlich wirksam ist.
Welche Schritte müssen wir befolgen, um ein Haus in Spanien zu kaufen, ohne persönlich anzureisen?
Der Kauf einer Immobilie in Spanien ohne anwesend zu sein ändert nicht den Ablauf des Kaufprozesses, wohl aber die Art und Weise, wie wir daran teilnehmen. Anstatt persönlich zu erscheinen, handeln wir über eine bevollmächtigte Person, die uns während des gesamten Verfahrens vertritt.
Im Wesentlichen sind dies die Schritte, die wir befolgen müssen.
Die erforderlichen Unterlagen beschaffen
Bevor wir den Kauf starten, benötigen wir die üblichen Dokumente für den Erwerb einer Immobilie in Spanien:
- Número de Identidad de Extranjero (NIE): Diese Nummer ist verpflichtend, auch wenn wir nicht in Spanien wohnen.
- Ein Bankkonto in Spanien, über das die mit dem Kauf verbundenen Zahlungen, Steuern usw. abgewickelt werden.
Diese Formalitäten können ohne physische Anwesenheit im Land erledigt werden – durch Vertretung oder direkt aus dem Ausland.
Die Immobilie suchen und den Kauf verhandeln
Wir können die Suche über die Immobiliensuche von Fotocasa beginnen, mit der sich nach Lage, Preis, Immobilientyp und weiteren wichtigen Kriterien filtern lässt. So ist eine erste Auswahl möglich, ohne anreisen zu müssen.
Bevor wir den Kauf weiter vorantreiben, können wir außerdem Tools wie den Online-Bewertungssimulator von Fotocasa nutzen, um Richtwerte einzusehen und Marktpreise zu vergleichen. Das hilft uns, eine Orientierung zu haben, bevor wir über den Preis der Immobilie verhandeln.
In dieser Phase ist es ebenfalls üblich, mit einer Immobilienagentur zusammenzuarbeiten. Sie fungiert als Vermittler zwischen den Parteien und kann die Verhandlung, die Koordination von Besichtigungen sowie die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen übernehmen. Zudem berät sie uns bei der Preisgestaltung und hilft, Immobilien mit optimalen Konditionen zu finden.
Eine notarielle Vollmacht erteilen
Der nächste Schritt besteht darin, eine notarielle Vollmacht zu erteilen, damit eine andere Person in unserem Namen handeln kann.
Diese Vollmacht muss vor einem Notar unterzeichnet werden und kann erteilt werden:
- In Spanien.
- Im Wohnsitzland, vor einem Notar oder bei einem spanischen Konsulat.
Im Dokument wird genau festgelegt, welche Befugnisse wir der bevollmächtigten Person erteilen, etwa das Unterzeichnen von Verträgen, Urkunden oder die Durchführung von Formalitäten im Zusammenhang mit dem Kauf.
Den Arras-Vertrag (Contrato de arras) unterzeichnen (falls genutzt)
Nachdem wir die Immobilie gefunden haben, ist es üblich, einen Contrato de arras zu unterzeichnen, auch wenn dies kein verpflichtender Schritt im Kaufprozess ist.
Der Arras-Vertrag dient dazu:
- Die Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer festzuhalten.
- Die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren.
- Die grundlegenden Bedingungen der Transaktion vor der notariellen Beurkundung festzulegen.
Wenn wir eine notarielle Vollmacht erteilt haben, kann die bevollmächtigte Person den Arras-Vertrag in unserem Namen unterzeichnen, sofern diese Befugnis ausdrücklich in der Vollmacht enthalten ist. Andernfalls ist dies nicht möglich.
Eine Hypothek beantragen und unterzeichnen (falls erforderlich)
Falls eine Finanzierung benötigt wird, kann der Kauf die Beantragung einer Hypothek umfassen. Nicht alle Transaktionen erfordern diesen Schritt, da die Immobilie auch ohne Bankfinanzierung erworben werden kann.
Wenn eine Hypothek aufgenommen wird:
- Prüft die Bank die Transaktion sowie die Unterlagen des Käufers.
- Die Unterzeichnung des Hypothekendarlehens erfolgt vor einem Notar.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bedingungen für eine Hypothek für ausländische Nichtansässige strenger sein können. Daher empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen und diesen Schritt rechtzeitig zu planen.
Wenn wir eine notarielle Vollmacht erteilt haben, kann der Bevollmächtigte die Hypothek in unserem Namen unterzeichnen, sofern die Vollmacht ausdrücklich die Befugnis zur Unterzeichnung von Hypothekendarlehen enthält.
Den Kaufvertrag und die Kaufurkunde (Escritura de compraventa) unterzeichnen
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt vor einem Notar. In diesem Moment:
- Unterzeichnet der Bevollmächtigte in unserem Namen.
- Wird die Transaktion genauso formalisiert, als wären wir persönlich anwesend.
Die Urkunde wird anschließend im Registro de la Propiedad (Grundbuchamt) eingetragen, wodurch der rechtliche Erwerbsprozess abgeschlossen wird.
Auf diese Weise haben wir den Kauf unserer Immobilie vollständig formalisiert.