Der spanische Immobilienmarkt wird nicht nur durch nationale Käufe bestimmt. Der Anteil internationaler Käufer nimmt stetig zu. Laut dem Boletín de Transacciones Inmobiliarias des Ministerio de Vivienda y Agenda Urbana wurden im letzten Jahr bis zum ersten Quartal 2025 18 % der Immobilienkäufe von ausländischen Staatsbürgern getätigt.
Bevor wir jedoch den Schritt wagen, eine Immobilie als Ausländer in Spanien zu kaufen, ist es wichtig zu wissen, welche Steuern wir zahlen müssen, da diese je nach Art der Immobilie, unserem steuerlichen Wohnsitz und der Autonomen Gemeinschaft, in der der Kauf erfolgt, variieren können.
Bei Fotocasa haben wir diesen Leitfaden erstellt, um zu erklären, welche Steuern Ausländer beim Kauf einer Immobilie in Spanien zahlen, sowie weitere mit dem Kauf verbundene Kosten und mögliche steuerliche Verpflichtungen nach dem Erwerb der Immobilie.
Welche Steuern zahlen nicht in Spanien ansässige Ausländer beim Immobilienkauf?
Der Kauf einer Immobilie in Spanien als Ausländer bedeutet die Übernahme einer Reihe von verpflichtenden Steuern und Kosten.
Wenn wir als Ausländer eine Immobilie in Spanien kaufen, sollten wir Folgendes beachten:
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Die Steuern beim Hauskauf in Spanien sind für Ausländer dieselben wie für spanische Staatsbürger.
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Die Höhe und Art der zu zahlenden Steuern hängt davon ab, ob es sich um eine Neubauimmobilie oder eine Bestandsimmobilie handelt.
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Die Steuersätze variieren je nach Autonomer Gemeinschaft.
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Zusätzlich zu den Steuern fallen weitere Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Kauf an.







