Diese Regelung:
- hat zeitlich befristeten Charakter (sie wurde bis 2027 verlängert).
- enthält Ausnahmen, etwa für bestimmte befristete Aufenthaltsberechtigte oder besondere Situationen.
- beruht auf einem eigenständigen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen, der sich vom europäischen unterscheidet.
Aus diesem Grund wird der kanadische Fall zwar häufig im internationalen Diskurs als Referenz herangezogen, er lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres auf Spanien übertragen, insbesondere aufgrund der rechtlichen Unterschiede zur Europäischen Union.
Vereinigte Staaten: Trumps Vorschlag zur Begrenzung des Immobilienkaufs durch Großinvestoren
In den Vereinigten Staaten hat sich die Debatte über den Zugang zu Wohnraum anders entwickelt als in Europa. Anfang 2026 kündigte der ehemalige Präsident Donald Trump seine Absicht an, großen Unternehmen und Investmentfonds den Kauf von Einfamilienhäusern zu verbieten, als Teil seines Vorschlags zur Eindämmung steigender Immobilienpreise.
Im Unterschied zu den in Spanien oder Kanada diskutierten Ansätzen richtet sich diese Initiative nicht gegen ausländische Nichtresidenten, sondern gegen den Käufertyp. Im Fokus steht die Begrenzung des massenhaften Erwerbs von Wohnimmobilien durch große institutionelle Investoren – unabhängig von deren Nationalität –, wenn diese Käufe zu Investitionszwecken und nicht als Hauptwohnsitz erfolgen.
Nach den Ankündigungen soll die Maßnahme darauf abzielen:
- den Wettbewerb zwischen großen Fonds und privaten Käufern zu reduzieren.
- die Anhäufung von Einfamilienhäusern als Finanzanlage zu verhindern.
- den Zugang zu Wohnraum für Familien und lokale Bewohner zu erleichtern.
Es ist hervorzuheben, dass es sich bislang um einen politischen Vorschlag und nicht um geltendes Recht handelt. Für eine Umsetzung müsste das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in den Vereinigten Staaten durchlaufen werden.
Dieser Ansatz spiegelt eine international zunehmend verbreitete Tendenz wider: nicht so sehr den Immobilienkauf durch Ausländer zu verbieten, sondern vielmehr den Erwerb durch große Investoren zu begrenzen – eine Strategie, die sich von der in Spanien im Zusammenhang mit ausländischen Nichtresidenten geführten Debatte unterscheidet.
Was hat es mit der sogenannten „100-%-Steuer“ für ausländische Käufer auf sich?
Wenn über ein mögliches Verbot des Immobilienkaufs in Spanien durch ausländische Nichtresidenten gesprochen wird, fällt häufig auch der Begriff der sogenannten „100-%-Steuer“. Es ist jedoch wichtig, genau zu erläutern, worum es sich dabei handelt.
Dabei handelt es sich nicht um eine bereits geltende Steuer, sondern um eine vorgeschlagene steuerliche Maßnahme, die den Immobilienkauf durch nicht in der EU ansässige Nichtresidenten unattraktiver machen soll. Vorgesehen wäre ein Steueraufschlag in Höhe von 100 % des Immobilienwerts zum Zeitpunkt des Kaufs, was die Transaktion erheblich verteuern würde.