Zur besseren Veranschaulichung finden Sie hier ein Beispiel mit einer Immobilie im Wert von 100.000 € :
| Immobilientyp |
Hauptsteuern |
Ungefähre Steuersätze |
Geschätzter Betrag (bei 200.000 €) |
| Freier Neubau |
IVA + IAJD |
IVA: 10 % + IAJD: zwischen 0,5 % und 1,5 % |
Zwischen 10.500 € und 11.500 € |
| Bestandsimmobilie |
ITP |
Zwischen 6 % und 10 % je nach Autonomer Gemeinschaft |
Zwischen 6.000 € und 10.000 € |
Sobald diese Steuern beim Kauf entrichtet wurden, fallen keine weiteren Steuern auf den Erwerb an, sofern die Immobilie als Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz genutzt wird.
Wird die Immobilie jedoch vermietet und erzielt Einkünfte, ist eine weitere Steuer zu berücksichtigen: die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes), die die aus der Vermietung erzielten Gewinne besteuert.
Weitere Kosten, die beim Immobilienkauf zu berücksichtigen sind
Der Kauf einer Immobilie in Spanien als Ausländer bedeutet nicht nur, den Kaufpreis und die entsprechenden Steuern für den Erwerb zu zahlen. Es gibt auch weitere laufende Kosten, die man kennen sollte, insbesondere wenn man nicht im Land lebt.
Laufende Fixkosten der Immobilie
Mit dem Erwerb einer Immobilie entstehen als Eigentümer mehrere jährlich wiederkehrende Pflichtzahlungen :
- IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles): Die Höhe der IBI wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 0,3 % und 1,3 % des Katasterwerts der Immobilie.
- Kommunale Gebühren: Zum Beispiel die Müllabfuhrgebühr, die ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde abhängt.
- Eigentümergemeinschaft: Wird eine Wohnung in einem Gebäude mit Gemeinschaftsflächen erworben, ist eine monatliche oder jährliche Instandhaltungsgebühr an die Comunidad de Propietarios zu zahlen.
Muss man die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) zahlen, wenn man als Ausländer eine Immobilie kauft?
Es handelt sich nicht um eine Steuer beim Kauf selbst, sondern um eine mögliche Verpflichtung im Anschluss. Wenn wir nicht in Spanien leben und uns entscheiden, die Immobilie zu vermieten, müssen wir jedes Jahr eine IRNR-Erklärung bei der Hacienda einreichen. Diese Steuer ist im Real Decreto Legislativo 5/2004 vom 5. März geregelt.
- Ansässige der EU, Islands und Norwegens: Es werden 16 % auf die erzielten Einkünfte erhoben, und bestimmte mit der Vermietung verbundene Ausgaben können gemäß Artikel 19 abgezogen werden.
- Übrige Staatsangehörige: Es gilt ein Steuersatz von 24 %, und es können keine Ausgaben abgezogen werden, gemäß Artikel 25.
Wurde im Wohnsitzland bereits eine Steuer gezahlt, kann unter Umständen eine Befreiung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß den geltenden internationalen Abkommen angewendet werden.
Erhält ein Nicht-EU-Ausländer automatisch eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er in Spanien eine Immobilie kauft?
Der Besitz einer Immobilie in Spanien verleiht nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Zudem wird seit April 2025 die sogenannte Golden Visa, die an Immobilieninvestitionen gebunden war, nicht mehr erteilt.
Wie die spanische Regierung offiziell mitteilte, werden seit diesem Zeitpunkt keine Aufenthaltserlaubnisse mehr aufgrund des Erwerbs von Immobilien vergeben. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um zusätzliche Spannungen auf dem Wohnungsmarkt zu vermeiden und den Zugang zu Wohnraum zu priorisieren. Bereits zuvor erteilte Golden Visa behalten jedoch ihre Gültigkeit ebenso wie die damit verbundenen erworbenen Rechte.
Derzeit ermöglicht der Immobilienkauf somit ausschließlich den Erwerb des Eigentums. Nicht-EU-Ausländer, die nach Spanien ziehen möchten, müssen die entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen beantragen, um sich legal im Land aufzuhalten.
Wie berechnet man, wie viel man für eine Immobilie in Spanien zahlen sollte?
Bevor man eine Immobilie kauft, insbesondere wenn man den Markt nicht gut kennt, is es wichtig zu prüfen, ob der verlangte Preis marktgerecht ist. Dabei sollten unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Lage der Immobilie: Der Preis variiert nicht nur je nach Stadt oder Stadtteil, sondern auch abhängig vom Zugang zu Dienstleistungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszonen oder Schulen.
- Zustand der Immobilie: Besteht Renovierungsbedarf, sollte sich dies im Preis widerspiegeln.
- Größe und Anzahl der Zimmer sowie die Raumaufteilung.
- Preise vergleichbarer Immobilien in derselben Gegend, um eine realistische Marktgrundlage zu haben.
- Energieeffizienzklasse, da sie Einfluss auf die zukünftigen Wohnkosten haben kann.
- Baujahr des Gebäudes, da ältere Immobilien häufig höhere Instandhaltungskosten verursachen.
Um mit größerer Sicherheit zu kaufen, empfiehlt es sich außerdem, die Beratung durch einen Immobilienexperten in Anspruch zu nehmen, der den lokalen Markt kennt und bei der realistischen Bewertung des Kaufpreises helfen kann. Über die Agentursuche von Fotocasa können Sie Immobilienagenturen gezielt filtern und finden.