Das Modelo 210: Die Steuer, die jeder nicht ansässige Eigentümer kennen sollte

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Patricia Andrés
Patricia Andrés Experta en el sector inmobiliario

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Eine Immobilie in Spanien als ausländischer Nichtresident kaufen ist eine häufige Situation. Wenn wir jedoch steuerlich nicht in Spanien ansässig sind, ändern sich unsere steuerlichen Pflichten. Auch wenn wir nicht in der Immobilie wohnen und sie nicht vermieten, kann die spanische Hacienda (spanische Steuerbehörde) verlangen, dass wir eine bestimmte Steuererklärung einreichen.

Bei Fotocasa erklären wir, was das Modelo 210 ist, wie es mit dem IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) zusammenhängt, wer es einreichen muss, welche Fristen gelten und was passieren kann, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird.

Was ist das Modelo 210 und was ist der IRNR?

Der IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) ist die Steuer, die Personen zahlen müssen, die nicht in Spanien leben, aber Einkünfte auf spanischem Staatsgebiet erzielen.

Im Rahmen dieser Steuer ist das Modelo 210 das offizielle Formular, mit dem diese Einkünfte gegenüber der spanischen Agencia Tributaria erklärt werden.

Das Modelo 210 ist das Formular, mit dem nicht ansässige Personen ihre in Spanien erzielten Einkünfte gegenüber der Hacienda erklären.

Die Agencia Tributaria ist die öffentliche Behörde, die in Spanien für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist.

Wer muss das Modelo 210 einreichen?

Das Modelo 210 muss jede Person einreichen, die:

  • keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat.

  • eine Wohnung oder eine andere Immobilie auf spanischem Staatsgebiet besitzt.

  • Einkünfte in Spanien erzielt, wie Mieteinnahmen oder Gewinne aus einem Verkauf.

Diese Verpflichtung betrifft sowohl diejenigen, die ihre Wohnung vermieten, als auch diejenigen, die sie lediglich besitzen, ohne sie zu vermieten.

Wenn die Immobilie vermietet ist

Wenn ein nicht ansässiger Eigentümer seine Immobilie in Spanien vermietet, muss er die erzielten Einkünfte über das Modelo 210 erklären.

Wenn die Immobilie nicht vermietet ist

Auch wenn die Immobilie nicht vermietet ist, besteht die Pflicht zur Abgabe des Modelo 210 aufgrund der sogenannten imputación de renta inmobiliaria, also einer fiktiven Einkunft, von der die Hacienda ausgeht, dass sie durch die Immobilie erzielt wird.

Auch wenn wir die Immobilie nicht vermieten, müssen wir als nicht ansässige Eigentümer das Modelo 210 einreichen.

Wenn die Immobilie verkauft wird

Im Falle eines Verkaufs wird das Modelo 210 ebenfalls verwendet, um den erzielten Veräußerungsgewinn zu erklären.

Wofür dient das Modelo 210?

Das Modelo 210 dient dazu, den IRNR in verschiedenen Situationen zu erklären und zu zahlen:

  • Mieteinnahmen.

  • Imputación de renta, wenn die Immobilie nicht vermietet ist.

  • Gewinne aus dem Verkauf der Immobilie.

Es ist somit der Mechanismus, mit dem die steuerliche Situation des nicht ansässigen Eigentümers in Spanien geregelt wird.

Wie wird das Modelo 210 des IRNR eingereicht und bezahlt?

Das Modelo 210 wird bei der Agencia Tributaria eingereicht. Die Einreichung kann erfolgen:

  • In Papierform (ohne elektronisches Zertifikat).

  • Elektronisch (mit elektronischem Zertifikat oder DNI electrónico).

Die Zahlungsweise ändert sich je nach gewählter Option.

Einreichung des Modelo 210 in Papierform (ohne elektronisches Zertifikat): Ablauf und Zahlung

Zunächst muss ein Online-Formular auf der Website der Agencia Tributaria im Bereich „Predeclaración“ ausgefüllt werden. Am Ende wird ein PDF zur Ausdrucken erstellt.

Dieses PDF enthält Exemplare und Einreichungshinweise. Nach dem Ausdrucken weist die Agencia Tributaria darauf hin, dass der NIF auf allen Exemplaren des Zahlungs- oder Erstattungsdokuments angegeben und das Dokument handschriftlich unterschrieben werden muss.

Zahlung aus Spanien

Fällt das Ergebnis zu zahlen (a ingresar) aus, erfolgt die Zahlung durch Einzahlung bei einer mit der Agencia Tributaria zusammenarbeitenden Bank in Spanien.

In der Predeclaración kann optional eine IBAN angegeben werden, von der der Betrag eingezogen wird. Dieses Feld muss jedoch leer bleiben, wenn eine Stundung beantragt oder bar gezahlt werden soll.

Zahlung aus dem Ausland per Überweisung

In diesem Fall muss bei der Zahlung die Option „Ingreso por transferencia desde el extranjero“ gewählt, die ersten 8 Zeichen der IBAN angegeben, von der aus gezahlt wird, und die Bedingungen akzeptiert werden. Anschließend wird die Predeclaración erstellt.

Das System stellt bereit:

  • Die Kontodaten der AEAT, auf die die Überweisung zu tätigen ist.

  • Einen Zahlungsidentifikator, der im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung angegeben werden muss.

Dieser Identifikator verfällt nach 30 Kalendertagen ab Ausstellung. Die Agencia Tributaria weist ausdrücklich darauf hin, dass im Feld „Verwendungszweck“ ausschließlich dieser Identifikator stehen darf, da die Überweisung sonst zurückgewiesen werden kann und gegenüber der AEAT keine Wirkung entfaltet.

Online-Einreichung des Modelo 210 (mit Zertifikat): Ablauf und Zahlung

Bei elektronischer Einreichung muss zunächst das Formular im Bereich „Presentación“ der Agencia Tributaria ausgefüllt und anschließend elektronisch unterschrieben und übermittelt werden.

Für elektronische Einreichungen beschreibt die Agencia Tributaria mehrere Zahlungsmöglichkeiten.

Zahlung mittels NRC (bei elektronischer Einreichung mit Zahlungspflicht)

Fällt das Ergebnis zu zahlen aus und wird keine Lastschrift gewählt, ist in der Regel ein NRC (Número de Referencia Completo) erforderlich, damit die Agencia Tributaria die Selbstveranlagung korrekt zuordnen kann. Der NRC identifiziert die erfolgte Zahlung.

Dieser NRC kann erhalten werden:

  • Durch Kontakt mit einer zusammenarbeitenden Bank (online oder in der Filiale), um die Zahlung vorzunehmen und den NRC zu erhalten.

  • Oder über das Zahlungsportal der elektronischen Sede, über die Schaltfläche „Realizar pago (Obtener NRC)“ (z. B. per Kontobelastung, Karte oder Bizum).

Für diese Zahlungsart ist laut Agencia Tributaria ein elektronisches Zertifikat oder DNI electrónico erforderlich.

Zahlung per Banklastschrift

Die Agencia Tributaria ermöglicht bei elektronischer Einreichung auch die Banklastschrift für Beträge aus dem Modelo 210, mit einer Ausnahme: Sie gilt nicht für Selbstveranlagungen, die Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien betreffen.

Zudem werden je nach Einkunftsart konkrete Fristen für die Lastschrift genannt (z. B. allgemeine Zeiträume und ein spezifischer Zeitraum für imputierte Einkünfte).

Lastschrift von einem Konto in Spanien

Die Lastschrift kann von einem in Spanien geführten Konto im Rahmen des elektronischen Einreichungsprozesses erfolgen.

Lastschrift von einem Konto im Ausland (EU/SEPA)

Seit dem 1. Februar 2024 erlaubt die Agencia Tributaria die Lastschrift von Konten bei nicht kooperierenden Banken im SEPA-Raum. Auf der Website sind die zu SEPA gehörenden Länder aufgeführt.

Während der elektronischen Einreichung ist die elektronische Unterzeichnung des Lastschriftmandats erforderlich, mit dem die AEAT ermächtigt wird, die Belastung anzuordnen und die Bank, sie auszuführen.

Die Agencia Tributaria weist außerdem darauf hin, dass dem Zahlungspflichtigen Bankgebühren und Kosten in Rechnung gestellt werden können und dass über die Höhe der Provision informiert wird.

Welche Frist gilt für die Einreichung des Modelo 210 je nach Einkunftsart?

Die Frist zur Einreichung des Modelo 210 im Rahmen des IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) ist nicht einheitlich. Sie hängt von der Art der erklärten Einkünfte ab.

Die Agencia Tributaria unterscheidet mehrere Fälle.

  • Modelo 210 bei Vermietung einer Wohnung: Wenn ein nicht ansässiger Eigentümer seine Immobilie in Spanien vermietet, muss er die erzielten Einkünfte erklären. In diesem Fall erfolgt die Einreichung des Modelo 210 regelmäßig innerhalb der von der Agencia Tributaria festgelegten Fristen für diese Einkunftsart.
  • Modelo 210 bei nicht vermieteter Wohnung (imputación de renta): Ist die Immobilie nicht vermietet, geht die Hacienda von einer imputierten Einkunft aus. In diesem Fall wird die Erklärung jährlich eingereicht.
  • Modelo 210 nach dem Verkauf einer Immobilie: Beim Verkauf einer Wohnung in Spanien als Nichtresident wird das Modelo 210 ebenfalls zur Erklärung des erzielten Veräußerungsgewinns verwendet. In diesem Fall ist die Frist an das Datum der Übertragung gebunden.

Welche Frist gilt für die Beantragung der Rückerstattung einbehaltener Beträge mit dem Modelo 210?

Neben der Erklärung und Zahlung der Steuer ermöglicht das Modelo 210 auch die Beantragung der Rückerstattung einbehaltener Beträge.

Bei bestimmten Vorgängen, etwa beim Verkauf einer Immobilie, wird automatisch ein Teil des Betrags als Steueranzahlung einbehalten.

Dieser einbehaltene Betrag kann höher sein als die tatsächlich geschuldete Steuer. In diesem Fall kann der Eigentümer über das Modelo 210 eine Rückerstattung beantragen.

Das Modelo 210 dient nicht nur zur Zahlung des IRNR, sondern ermöglicht auch die Rückforderung zu viel einbehaltener Beträge.

Die Frist hängt von der Art der Einkünfte ab:

Wenn die Rückerstattung mit dem Verkauf einer Immobilie zusammenhängt

  • Es muss ein Monat ab dem Datum der Übertragung vergangen sein.
  • Ab diesem Zeitpunkt bestehen drei Monate, um das Modelo 210 mit Antrag auf Rückerstattung einzureichen.

Wenn es sich um andere Einkunftsarten handelt

In den übrigen Fällen:

  • Die Rückerstattung kann ab dem 1. Februar des Folgejahres beantragt werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Einkünfte erzielt wurden.
  • Die maximale Frist beträgt vier Jahre ab dem Ende der Frist zur Erklärung und Zahlung dieser Einbehalte.

Diese Frist gilt für alle Selbstveranlagungen, unabhängig davon, ob die Rückerstattung auf der spanischen nationalen Gesetzgebung oder auf einem Doppelbesteuerungsabkommen beruht.

Auch wenn ein Abkommen eine kürzere Frist vorsieht, gilt als maßgeblicher Zeitpunkt für den Abschluss der Frist zur Einreichung der Selbstveranlagung das Datum ihrer tatsächlichen Einreichung.

Was passiert, wenn das Modelo 210 nicht eingereicht wird?

Die Nichtabgabe des Modelo 210, obwohl eine Verpflichtung besteht, kann führen zu:

  • Säumniszuschlägen.
  • Sanktionen.
  • Der Einforderung der offenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen.
Die Nichtabgabe des Modelo 210 kann zu Säumniszuschlägen und Sanktionen seitens der Hacienda führen.

Die Agencia Tributaria kann ein Verfahren einleiten, um die nicht gezahlte Steuer einzufordern, wenn sie einen Verstoß feststellt.

Warum ist es wichtig, das Modelo 210 zu verstehen, wenn du ausländischer Eigentümer bist?

Viele ausländische Eigentümer wissen nicht, dass der Besitz einer Immobilie in Spanien steuerliche Pflichten mit sich bringt, auch wenn sie nicht im Land ansässig sind.

Zu verstehen, wie das Modelo 210 und der IRNR funktionieren, hilft, Probleme mit der Agencia Tributaria zu vermeiden und die steuerliche Situation ordnungsgemäß zu halten.

Bei Fotocasa erinnern wir daran, dass es vor dem Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie in Spanien als Nichtresident wichtig ist, alle damit verbundenen Verpflichtungen zu kennen – einschließlich dieser Steuer.

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