Wichtiger Hinweis: Ausgaben sind nur anteilig für die Tage abzugsfähig, an denen die Immobilie im Laufe des Jahres tatsächlich vermietet war. Wenn die Wohnung beispielsweise nur 6 Monate lang vermietet war, können Sie nur die Hälfte der Fixkosten (wie IBI oder Versicherung) absetzen.
Tabelle: Absetzbare Kosten für Ausländer bei der Vermietung ihrer Immobilie
| Art der Ausgabe |
Was ist enthalten? |
| Finanzierung |
Zinsen für Hypotheken oder Modernisierungskredite. |
| Abschreibung |
3 % des Bauwertes (ohne Grundstück). |
| Instandhaltung |
Reparaturen, Malerarbeiten und Ausbesserungen (keine Modernisierungen). |
| Steuern |
IBI-Belege und Müllgebühren. |
| Hausgemeinschaft |
Monatliche Beiträge und Bewachungskosten. |
| Versicherungen |
Hausrat, Haftpflicht und Mietausfall. |
| Versorgung |
Strom, Wasser, Gas und Internet (falls vom Eigentümer gezahlt). |
| Plattformen |
Provisionen von Airbnb, Booking oder Agenturen. |
| Formalitäten |
Energieausweis (CEE) und Bewohnbarkeitsbescheinigung. |
| Rechtliches |
Kosten für Anwalt, Gestoría oder Notar. |
Quelle: Fotocasa
Wie wir in der Tabelle sehen, können Ausländer, die ihre Immobilie vermieten, verschiedene Hauskosten absetzen. Ziel ist es, nur den Nettogewinn zu versteuern, indem alle mit der Vermietungstätigkeit verbundenen Rechnungen abgezogen werden.
Können Ausländer Kosten für einen Hauptwohnsitz absetzen?
Wenn Sie ein in Spanien steueransässiger Ausländer sind und das Haus Ihr Hauptwohnsitz ist, sind die Abzugsmöglichkeiten anders:
- Abzug für den Kauf (Übergangsregelung): Nur wenn Sie die Immobilie vor dem 1. Januar 2013 erworben haben, können Sie 15 % der investierten Beträge absetzen (bis zu einer Grenze von 9.040 €).
- Energieeffizienz: Sie können zwischen 20 % und 60 % absetzen, wenn Sie Sanierungen durchführen, die die Isolierung verbessern oder den Verbrauch nicht erneuerbarer Energien im Haus senken.
- Regionale Abzüge: Viele ansässige Ausländer können einen Teil ihrer Mietzahlungen je nach Autonomer Gemeinschaft absetzen (insbesondere Personen unter 35 Jahren oder mit geringem Einkommen).
Können Ausländer von außerhalb der Europäischen Union Kosten für ihr Haus in Spanien absetzen?
Bis vor kurzem gab es eine steuerliche Diskriminierung: Bürger von außerhalb der EU (wie Briten, US-Amerikaner oder Mexikaner) konnten in der IRNR keine Kosten absetzen. Nach den Urteilen der Audiencia Nacional im Jahr 2025 hat sich diese Situation jedoch geändert.
Die Justiz hat festgestellt, dass die Verweigerung des Kostenabzugs für Ansässige in Drittstaaten gegen den freien Kapitalverkehr verstößt.
Aktuell hat jeder Ausländer, unabhängig davon, ob sein Land zur EU gehört oder nicht, das Recht, die für die Instandhaltung seiner vermieteten Immobilie in Spanien notwendigen Kosten abzusetzen und somit den tatsächlichen Nettoertrag zu versteuern.
Wenn Sie ein Ausländer mit einer Immobilie in Spanien sind, liegt der Schlüssel in der Nutzung. Wenn Sie vermieten, bewahren Sie alle Rechnungen für IBI, Hausgemeinschaft und Reparaturen auf, da diese Ihre Steuerlast senken. Wenn es Ihr Hauptwohnsitz ist, prüfen Sie die Beihilfen für Energieeffizienz Ihrer Autonomen Gemeinschaft.
Die Vereinheitlichung der Kriterien für Nicht-EU-Ausländer im Jahr 2026 markiert einen Meilenstein der steuerlichen Gleichstellung, der Immobilieninvestitionen in Spanien für Bürger von außerhalb der Europäischen Union deutlich attraktiver macht. Wenn Sie Nicht-EU-Bürger sind und in den Vorjahren keine Kosten abgesetzt haben, beraten Sie sich mit einem Experten über die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Steuern auf Grundlage der neuen Rechtsprechung zurückzufordern.
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