Zusätzlich wird die IAJD (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) für die Formalisierung der Urkunde und deren Eintragung in das Eigentumsregister fällig. Diese Steuer liegt in der Regel zwischen 0,5 % und 1,5 % des Immobilienpreises.
Für eine Wohnung im Wert von 100.000 € würde dies zwischen 500 € und 1.500 € zusätzlich bedeuten.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Aufnahme einer Hypothek die Bank die IAJD übernimmt. Wenn wir bar bezahlen, müssen wir diese Steuer selbst tragen.
Welche weiteren Kosten sollten wir beim Kauf einplanen?
Neben den Steuern bringt der Kaufvertrag eine Reihe von notwendigen Kosten mit sich, um die Operation zu formalisieren.
- Notarkosten: Diese hängen vom Wert der Immobilie und der Anzahl der Kopien der Urkunde ab. Sie machen üblicherweise zwischen 0,2 % und 0,5 % des Immobilienpreises aus. Bei einem Kaufpreis von 100.000 € würden wir etwa zwischen 200 € und 500 € zahlen.
- Eigentumsregister (Registro de la Propiedad): Dies sind die Kosten für die Eintragung der Immobilie auf unseren Namen. Die Gebühr wird in Staffeln basierend auf dem in der öffentlichen Urkunde angegebenen Wert berechnet. Im Falle einer Immobilie für 100.000 € lägen die Kosten bei 133 €, wobei sich dieser Betrag bei einem höheren Wert ändert.
- Wertermittlungskosten (Tasación): Wenn wir eine Finanzierung beantragen, ist eine offizielle Wertermittlung der Immobilie zwingend erforderlich. Die Kosten hierfür liegen meist zwischen 250 € und 600 €.
Diese Beträge hängen nicht davon ab, ob wir Ausländer sind oder nicht, sondern vom Wert der Immobilie und davon, ob wir eine Hypothek benötigen.
Und was, wenn wir zur Unterschrift nicht nach Spanien reisen können?
Bei ausländischen Käufern kann es vorkommen, dass wir nicht persönlich nach Spanien reisen können, um die Urkunde zu unterzeichnen. In diesem Fall müssen wir eine Notarvollmacht (poder notarial) erteilen.
Eine Notarvollmacht ist ein öffentliches Dokument, das vor einem Notar beglaubigt wird und mit dem wir eine andere Person bevollmächtigen, in unserem Namen zu handeln. Bei einem Kaufgeschäft kann sie genutzt werden, um die Urkunde vor dem Notar zu unterzeichnen, Erledigungen beim Eigentumsregister vorzunehmen oder direkt mit dem Vorgang verbundene Behördengänge durchzuführen.
Die Kosten für eine Notarvollmacht sind nicht festgeschrieben, liegen aber zur Orientierung meist zwischen 25 € und 100 €, je nach Inhalt.
Zudem müssen wir für beglaubigte Übersetzungen von Unterlagen weitere Zusatzkosten einplanen, bevor das Geschäft abgeschlossen werden kann.
Gibt es wirklich eine 100-Prozent-Steuer für Ausländer?
In den letzten Jahren wurde über die Möglichkeit diskutiert, eine zusätzliche Steuer von 100 % auf bestimmte nicht-residente ausländische Käufer anzuwenden.
Es ist jedoch wichtig klarzustellen, dass bis heute in Spanien keine 100-Prozent-Steuer verabschiedet oder in Kraft getreten ist.