In einigen Autonomen Gemeinschaften gibt es Steuervergünstigungen für bestimmte Käufergruppen, etwa für junge Menschen, kinderreiche Familien oder Käufer von Sozialwohnungen (VPO).
Die ITP muss innerhalb der Frist entrichtet werden, die in der jeweiligen autonomen Gesetzgebung festgelegt ist.
Bei Fotocasa stellen wir einen Online-ITP-Rechner zur Verfügung, mit dem wir die endgültigen Kosten der ITP berechnen können.
Steuern beim Kauf einer Neubauimmobilie
Handelt es sich um einen Neubau, unterscheiden sich die Steuern von denen beim Kauf einer Bestandsimmobilie.
In diesem Fall zahlen wir IVA und die Impuesto de Actos Jurídicos Documentados (IAJD).
1. IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido)
Im Gegensatz zur gebrauchten Immobilie wird beim Kauf einer Neubauimmobilie IVA fällig.
Der allgemeine Steuersatz beträgt 10 % des Verkaufspreises.
Kaufen wir eine Wohnung für 300.000 €, ergibt sich folgende Berechnung:
Dieser Betrag wird direkt zum Kaufpreis der Immobilie hinzugerechnet.
2. IAJD (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados)
Die IAJD wird für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und dessen Eintragung im Registro de la Propiedad fällig.
Der Prozentsatz variiert je nach Autonomer Gemeinschaft und liegt in der Regel zwischen 0,5 % und 1,5 % des Immobilienpreises.
Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 € bedeutet das:
-
Bei einem Satz von 0,5 % → 1.500 €
-
Bei einem Satz von 1,5 % → 4.500 €
Wichtig ist, dass seit November 2018 bei Beantragung einer Hypothek die IAJD von der Bank getragen wird. Kaufen wir eine Neubauimmobilie hingegen ohne Finanzierung, also bar, muss der Käufer diese Kosten selbst übernehmen.
| Begriff |
Angewandter Satz |
Zu zahlender Betrag |
| IVA |
10 % |
30.000 € |
| IAJD (Beispiel 1 %) |
1 % |
3.000 € |
| GESAMT |
|
33.000 € |
Weitere Steuern und zusätzliche Kaufnebenkosten
Neben den Steuern (ITP, IVA oder IAJD) müssen wir beim Kauf einer Immobilie in Spanien weitere Kosten übernehmen, die den Gesamtpreis der Transaktion erhöhen.
Die wichtigsten sind:
Notarkosten
Die Notarkosten hängen vom Kaufpreis der Immobilie und von der Anzahl der Ausfertigungen der Urkunde ab.
In der Regel betragen sie zwischen 0,2 % und 0,5 % des Immobilienwertes.
Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 € bedeutet das:
-
0,2 % → 600 €
-
0,5 % → 1.500 €
Registro de la Propiedad
Das Registro de la Propiedad ist die Behörde, bei der die Immobilie auf unseren Namen eingetragen wird.
Die Kosten werden nach Wertstufen berechnet und hängen vom in der öffentlichen Urkunde angegebenen Wert ab. In der Regel liegen sie zwischen 0,1 % und 0,25 % des Immobilienwertes. Als Richtwert beträgt die Gebühr bei einer Immobilie von 300.000 € 433 €. Bei höheren Beträgen steigt die Gebühr entsprechend dem angegebenen Wert.
Gutachterkosten
Eine Immobilienbewertung ist verpflichtend, wenn wir eine Hypothek beantragen, da die Bank den offiziellen Wert der Immobilie kennen muss.
Diese Kosten liegen in der Regel zwischen 250 € und 600 €.