Was ist die IRNR und wie wird sie eingereicht, wenn man ein Haus in Spanien besitzt?

Fotocasa ist das Expertenportal für Immobilien, wenn Sie in Spanien ein Zuhause suchen und Ihre Fragen rund um das Thema Wohnen klären möchten

Patricia Andrés
Patricia Andrés Experta en el sector inmobiliario

Promedio de puntuación 5 / 5. Recuento de votos: 1

Hasta ahora, ¡no hay votos!. Sé el primero en puntuar este contenido.

Wenn Sie ein Haus in Spanien besitzen, aber nicht dauerhaft hier leben, müssen Sie wahrscheinlich eine spezifische Steuer entrichten. Es handelt sich um die Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR), die Personen betrifft, die Einkünfte in Spanien erzielen, ohne dort ihren steuerlichen Wohnsitz zu haben.

Für viele ausländische Eigentümer kann das spanische Steuersystem anfangs komplex erscheinen. Deshalb erklären wir von Fotocasa, was die IRNR ist, wer sie einreichen muss, wie hoch die Beträge sind, welche Fristen gelten und wie die Abwicklung Schritt für Schritt vor der spanischen Verwaltung erfolgt.

Was ist die IRNR und wozu dient sie?

Die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) ist die Einkommensteuer für Nicht-Residente, die von Personen gezahlt werden muss, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, aber Einkünfte auf spanischem Territorium erzielen.

Im Falle einer Immobilie können diese Einkünfte Folgendes sein:

  • Einnahmen aus Vermietung.

  • Ein fiktiver Nutzungswert (Eigennutzung), auch wenn die Immobilie nicht vermietet ist.

Wir müssen die IRNR auch dann zahlen, wenn wir unsere Immobilie nicht vermieten.

Diese Steuer ist in den spanischen Steuergesetzen geregelt und wird über die Agencia Tributaria verwaltet, die staatliche Behörde, die für die Erhebung von Steuern in Spanien zuständig ist. Die IRNR gehört zu den Kosten, die mit dem Besitz einer Immobilie in Spanien verbunden sind und die wir berücksichtigen müssen, wenn wir nicht-residente Ausländer sind.

Wer muss die IRNR einreichen, wenn er eine Immobilie in Spanien besitzt?

Die IRNR muss von Personen eingereicht werden, die:

  • Keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben und Eigentümer einer in Spanien gelegenen Immobilie sind.

  • Einkünfte in Spanien erzielen (zum Beispiel durch Vermietung).

  • Oder eine Immobilie auf ihren Namen eingetragen haben, auch wenn sie diese nicht vermieten.

Das heißt, wenn wir Ausländer sind und ein Haus in Spanien haben, aber nicht dauerhaft hier leben, ist es sehr wahrscheinlich, dass wir diese Steuer erklären müssen.

Was gilt als nicht-resident?

En Spanien hängt die steuerliche Ansässigkeit nicht von der Staatsangehörigkeit ab, sondern davon, wo man lebt und Steuern zahlt.

Eine natürliche Person gilt als in Spanien steuerlich ansässig, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist:

  • Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr auf spanischem Staatsgebiet.

  • Der Hauptkern oder die Basis der Aktivitäten oder wirtschaftlichen Interessen liegt direkt oer indirekt in Spanien.

  • Der nicht gerichtlich getrennte Ehegatte und die abhängigen minderjährigen Kinder leben gewöhnlich in Spanien.

Wenn keines dieser Kriterien erfüllt ist, gilt die Person als in Spanien steuerlich nicht-resident.

Das bedeutet: Selbst wenn wir eine Immobilie in Spanien haben, aber gewöhnlich in einem anderen Land leben und dort Steuern zahlen, haben wir in Spanien den Status eines Nicht-Residenten und müssen hier nur die Einkünfte deklarieren, die wir auf spanischem Territorium erzielen.

Wie viel zahlt man an IRNR?

Der zu zahlende Betrag hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ob die Immobilie vermietet ist oder nicht.

  • Das Wohnsitzland des Eigentümers.

  • Die Bemessungsgrundlage, auf der die Steuer berechnet wird.

IRNR-Steuersatz: Wie viel muss bezahlt werden?

Wenn die Immobilie vermietet ist, wird die Steuer auf die erzielten Einnahmen berechnet. Diese Steuer ist im Real Decreto Legislativo 5/2004 vom 5. März geregelt.

Die IRNR wird zu 19% gezahlt, wenn wir in der Europäischen Union ansässig sind, und zu 24%, wenn wir außerhalb der EU wohnen.

Der allgemeine Steuersatz beträgt:

  • Es werden 19 % fällig, wenn Sie in einem Land der Europäischen Union, Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sind.

  • Es werden 24 % fällig, wenn Sie außerhalb dieser Gebiete wohnen.

Diese Sätze werden auf die jeweils entsprechende Bemessungsgrundlage angewandt.

Wie erfolgt die Berechnung, wenn die Immobilie nicht vermietet ist?

Wenn die Immobilie leer steht und keine Einnahmen generiert, bedeutet das nicht, dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss.

In diesem Fall wird ein fiktiver Nutzungswert (Renta Imputada) deklariert, der durch Anwendung eines Prozentsatzes (in der Regel 1,1 % oder 2 %) auf el valor catastral (Katasterwert) der Immobilie berechnet wird.

Auf diese Basis wird anschließend der entsprechende Steuersatz angewandt:

  • 19 %, wenn Sie in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sind.

  • 24 %, wenn Sie außerhalb wohnen.

Das heißt: Auch wenn wir die Immobilie nicht vermieten, geht das Steuerrecht davon aus, dass ein theoretisches Einkommen vorliegt, das versteuert werden muss.

Welche Fristen gelten für die Einreichung der IRNR?

Die Frist zur Einreichung der IRNR hängt von der Art der Einkünfte ab, die wir deklarieren. Nicht alle Fälle werden zum gleichen Datum eingereicht.

Die Erklärung erfolgt über das Modelo 210, und der Kalender ändert sich je nachdem, ob es sich um Vermietung, Leerstand oder den Verkauf der Immobilie handelt.

Wenn die Immobilie vermietet ist

Wenn wir Mieteinnahmen erzielen, wird die Erklärung vierteljährlich eingereicht.

Die Fristen sind:

  • Vom 1. bis 20. April (Einkünfte des ersten Quartals).

  • Vom 1. bis 20. Juli (zweites Quartals).

  • Vom 1. bis 20. Oktober (drittes Quartal).

  • Vom 1. bis 20. Januar (viertes Quartal).

Das bedeutet, dass jedes Kalendervierteljahr separat deklariert wird.

Wenn die Immobilie nicht vermietet ist (Eigennutzung)

Wenn die Immobilie nicht vermietet ist, wird ein fiktiver Nutzungswert deklariert.

In diesem Fall erfolgt die Einreichung jährlich.

Das Modelo 210 muss während des gesamten Kalenderjahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, dem die fiktive Rente entspricht.

Beispielsweise wird die fiktive Rente eines Jahres im Laufe des darauffolgenden Jahres deklariert.

Wenn die Immobilie verkauft wird

Kommt es zu einem Verkauf der Immobilie und entsteht ein Veräußerungsgewinn, beträgt die allgemeine Einreichungsfrist drei Monate nach Ablauf der Frist für die Einzahlung der beim Verkauf einbehaltenen Steuer.

Wie wird die IRNR Schritt für Schritt eingereicht?

Die IRNR wird mit dem Modelo 210 eingereicht, dem offiziellen Formular für die Erklärung dieser Steuer.

Was ist das Modelo 210?

Das Modelo 210 ist das Dokument, das Nicht-Residente verwenden müssen, um Folgendes zu erklären:

  • In Spanien erzielte Einkünfte.

  • Erträge aus Vermietung.

  • Fiktive Nutzungswerte für städtische Immobilien.

Jede Art von Einkunft kann eine eigene, unabhängige Erklärung erfordern.

Die Einreichung kann wie folgt erfolgen:

  • Auf elektronischem Weg (online).

  • In Papierform, in bestimmten Fällen.

Das Modelo 210 ist das obligatorische Formular zur Erklärung der IRNR und kann online oder in Papierform eingereicht werden.

Was ist die Agencia Tributaria?

Die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT), allgemein bekannt als Agencia Tributaria, ist die spanische Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist.

Sie ist das Äquivalent zum Finanzamt in anderen Ländern.

Die IRNR-Erklärungen werden bei dieser Behörde eingereicht.

Im Folgenden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die IRNR einreichen, sowohl online als auch in Papierform.

Schritt 1: Zugriff auf das Modelo 210

Der erste Schritt besteht darin, das offizielle Formular Modelo 210 zu erhalten.

Dies kann wie folgt geschehen:

  • Über das elektronische Rathaus (Sede Electrónica) der Agencia Tributaria durch Online-Ausfüllen.

  • Durch Erstellung des Formulars für die Einreichung in Papierform.

Im Formular müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Identifikationsdaten des Steuerpflichtigen.

  • Daten der Immobilie.

  • Art der deklarierten Einkünfte (Vermietung, fiktive Mieteinnahmen, Veräußerungsgewinne usw.).

  • Bemessungsgrundlage (Base Imponible).

  • Anwendbarer Steuersatz (19 % oder 24 %).

  • Ergebnis der Selbstveranlagung.

Schritt 2: Berechnung der Steuer

Das Modelo 210 ist eine Selbstveranlagung (Autoliquidación). Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige den zu zahlenden Betrag selbst berechnet, indem er den entsprechenden Prozentsatz auf die Bemessungsgrundlage anwendet.

Das Ergebnis kann sein:

  • Zahllast (zu zahlen).

  • Null.

  • Erstattung (falls zutreffend).

Schritt 3: Wahl der Einreichungsart

Online-Einreichung (telemática)

Die Online-Einreichung erfolgt über die Sede Electrónica der Agencia Tributaria.

Sie ermöglicht:

  • Die direkte Einreichung des Modells.

  • Die elektronische Durchführung der Zahlung.

  • Den sofortigen Erhalt einer Einreichungsbestätigung.

Es ist erforderlich, sich elektronisch über die von der Agencia Tributaria zugelassenen Systeme auszuweisen (z. B. digitales Zertifikat oder Cl@ve).

Einreichung in Papierform

In bestimmten Fällen kann das Modell in Papierform eingereicht werden.

Das allgemeine Verfahren ist:

  1. Ausfüllen des Modelo 210.

  2. Erhalt des Einzahlungsbelegs.

  3. Zahlung bei einer kooperierenden Bank (Entidad Colaboradora).

  4. Einreichung des entsprechenden Formulars.

Die Agencia Tributaria stellt spezifische Anweisungen bereit, wie das für die Papiereinreichung gültige Formular generiert wird.

Schritt 4: Durchführung der Zahlung

Wenn das Ergebnis eine Zahllast ist, kann die Zahlung wie folgt erfolgen:

  • Per Überweisung über kooperierende Finanzinstitute.

  • Über die in der Sede Electrónica freigeschalteten Zahlungssysteme.

Das Verfahren kann leicht variieren, je nachdem, ob online oder in Papierform eingereicht wird.

Falls eine Erstattung ansteht, ermöglicht das Modell auch, diese unter Angabe der entsprechenden Bankverbindung zu beantragen.

Zusammenfassung: Einreichung des Modelo 210 Schritt für Schritt

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und dort steuerlich nicht ansässig sind:

  1. Bestimmen Sie, welche Art von Einkünften Sie deklarieren müssen.

  2. Berechnen Sie die Bemessungsgrundlage.

  3. Wenden Sie 19 % oder 24 % gemäß Ihrem steuerlichen Wohnsitz an.

  4. Füllen Sie das Modelo 210 aus.

  5. Reichen Sie es online oder in Papierform innerhalb der entsprechenden Frist ein.

  6. Führen Sie die Zahlung durch, falls das Ergebnis eine Zahllast ist.

Fotocasa weist darauf hin, dass das System zwar anfangs komplex erscheinen mag, das Verfahren jedoch klar strukturiert ist und die Agencia Tributaria detaillierte Anweisungen für jeden Schritt veröffentlicht.

Bei Fotocasa arbeitet ein exzellentes Team von Experten, das sich der Erstellung relevanter Inhalte für unsere Leser widmet. Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, würden wir uns freuen, wenn Sie ihn auf Ihrer Website veröffentlichen. Bitte geben Sie in diesem Fall Fotocasa als Quelle an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Redaktionelle Integrität von Fotocasa Life

0 Comentarios
Más antiguo
El mas nuevo
Comentarios en línea
Ver todos los comentarios