Seit mehr als einem Jahrzehnt hat das sogenannte Golden Visa Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, die Residenz in Spanien im Austausch für bestimmte Investitionen, insbesondere in Immobilien, zu erhalten. Dieses Visado, auch als Goldenes Visum bekannt, war hauptsächlich an den Kauf von Immobilien ab einem bestimmten Mindestbetrag gebunden.
Im Jahr 2025 kündigte die Regierung seine Abschaffung an, und im Jahr 2026 steht es für neue Anträge im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen nicht mehr zur Verfügung. Von Fotocasa aus analysieren wir, was genau das Golden Visa war, warum es abgeschafft wurde und welche Alternativen existieren jetzt, wenn wir als Nicht-EU-Ausländer den Kauf einer Immobilie in Spanien planen.
Was war das Golden Visa in Spanien?
Das Golden Visa war eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Investoren, die nicht der Europäischen Union angehören.
Es wurde 2013 unter der Regierung von Mariano Rajoy eingeführt und im Rahmen des Gesetzes 14/2013 (Ley 14/2013) zur Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung geregelt, mit dem Ziel, ausländische Investitionen anzuziehen.
Woraus bestand dieses Visum?
Es ermöglichte den Erhalt der Residenz in Spanien für diejenigen, die eine signifikante Investition im Land tätigten.
Im Falle von Immobilien war die Hauptvoraussetzung:
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Mindestens 500.000 € in Immobilien in Spanien zu investieren, frei von Lasten.
Neben der Investition in Wohnraum sah es auch andere in den Vorschriften festgelegte Arten der wirtschaftlichen Investition vor (wie Finanz- oder Unternehmensinvestitionen).
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