Die Verordnung (EU) 2016/1191 legt fest, dass bestimmte öffentliche Urkunden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden, von der Legalisation befreit sein können, auch wenn sie gegebenenfalls übersetzt werden müssen.
Damit ein ausländisches Dokument jedoch im spanischen Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen werden kann, muss es die nach spanischem Recht vorgeschriebenen formellen Anforderungen erfüllen, wozu gegebenenfalls auch eine ordnungsgemäße Übersetzung gehört.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung für den Kauf einer Immobilie benötigt?
Die beglaubigte Übersetzung ist in der Regel erforderlich, wenn:
- das Dokument in einer anderen Sprache als Spanisch verfasst ist.
- es beim Notar im Rahmen einer öffentlichen Urkunde vorgelegt werden soll.
- es im Registro de la Propiedad eingetragen werden muss.
- es Teil eines Kaufs, einer Schenkung oder einer sonstigen Übertragung einer Immobilie ist.
Wenn beispielsweise eine ausländische Urkunde, ein Kaufvertrag oder bestimmte Grundbuchunterlagen in einer anderen Sprache vorgelegt werden, kann eine offizielle Übersetzung verlangt werden.
Wann benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung beim Immobilienkauf aus dem Ausland?
Grundsätzlich werden die meisten Dokumente, die wir für den Kauf einer Immobilie in Spanien benötigen, hier vor Ort beantragt und sind daher bereits auf Spanisch ausgestellt. Dazu gehören etwa die Kaufurkunde oder die nota simple aus dem Registro de la Propiedad.
Deshalb müssen wir bei einem üblichen Immobilienkauf die spanischen Unterlagen nicht übersetzen lassen.
Eine beglaubigte Übersetzung kann erforderlich sein, wenn wir im Ausland ausgestellte Dokumente vorlegen, die in einer anderen Sprache verfasst sind und im Kaufprozess formelle Wirkung entfalten sollen.
Zu den häufigsten Fällen gehören folgende:
Im Ausland erteilte notarielle Vollmacht
Können wir für die Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht nach Spanien reisen, können wir in unserem Wohnsitzland eine notarielle Vollmacht erteilen, damit eine andere Person in unserem Namen unterzeichnet.
In diesem Fall kann die Vollmacht Folgendes erfordern:
- Legalisation oder Haager Apostille.
- Übersetzung ins Spanische, wenn sie in einer anderen Sprache verfasst ist.
Da es sich um ein Dokument handelt, das der öffentlichen Urkunde beim Notar beigefügt werden muss, kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein, damit es in Spanien gültig ist.
Unterlagen zum Nachweis der Herkunft der Gelder
Bei der Immobilienkauf als ausländische Person müssen Banken und Notare die Herkunft der eingesetzten Mittel prüfen.
Stammt das Geld aus dem Ausland, kann es erforderlich sein, entsprechende Nachweise vorzulegen, zum Beispiel:
- Ersparnisse.
- Berufliche Einkünfte.
- Verkauf einer anderen Immobilie.
- Erbschaften oder andere Übertragungen.
Sind diese Dokumente in einer anderen Sprache verfasst und müssen sie im formellen Verfahren vorgelegt werden, kann eine Übersetzung ins Spanische erforderlich sein, damit sie ordnungsgemäß geprüft werden können.
Was ist, wenn wir spanische Dokumente in unserem Heimatland verwenden müssen?
Es kann auch die umgekehrte Situation eintreten: Wir kaufen in Spanien, müssen jedoch spanische Dokumente in unserem Herkunftsland verwenden.
In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Übersetzung, die für den Kauf erforderlich ist, sondern darum, dass das spanische Dokument im Ausland Rechtswirkung entfalten soll.
Zum Beispiel:
- Nota simple aus dem Registro de la Propiedad.
- Kaufurkunde.
- Andere grundbuchbezogene Unterlagen zur Immobilie.
Wenn wir diese Dokumente bei einer ausländischen Behörde oder Einrichtung vorlegen müssen, kann es erforderlich sein:
- sie offiziell übersetzen zu lassen.
- in einigen Fällen sie zu legalisieren oder mit einer Apostille zu versehen.
Im Fall der nota simple kann, wenn wir sie außerhalb Spaniens verwenden müssen, über die Website des Registro de la Propiedad eine Übersetzung ins Englische beantragt werden.
Ist eine beglaubigte Übersetzung dasselbe wie eine Legalisation oder Apostille?
Nein. Die Legalisation oder die Haager Apostille bestätigen, dass ein ausländisches öffentliches Dokument echt ist.