Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass Banken in Spanien Nichtresidenten in der Regel nur zwischen 60% und 70% des von ihnen selbst ermittelten Schätzwerts der Immobilie gewähren, nicht des Marktpreises. Dies zwingt ausländische Käufer dazu, über mehr Eigenkapital zu verfügen als ein einheimischer Käufer.
Das Vergleichen von Hypotheken und das Einholen einer Vorabgenehmigung erspart Ihnen Zeit und Frustration, da Sie sich so nicht in Immobilien verlieben, die Ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen. Zudem positioniert Sie ein Vorabgenehmigungsschreiben der Bank als seriösen und attraktiven Käufer, was die Chancen erhöht, dass Ihr Angebot berücksichtigt wird.
3. Steuern und zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf in Spanien nicht berücksichtigen
Ein kritischer Fehler, den viele Ausländer machen, die ein Haus in Spanien kaufen möchten, besteht darin, die direkt mit dem Kauf verbundenen Steuern und Kosten nicht zu kalkulieren, die in der Regel zwischen 10% und 12% extra ausmachen. Ausländer zahlen exakt dieselben Steuern wie spanische Staatsbürger, diese variieren jedoch je nach Immobilientyp und Autonomer Gemeinschaft:
- Gebrauchtimmobilien: Sie unterliegen der Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP). Diese Steuer liegt zwischen 6% und 10% des Kaufpreises und kann in einigen Autonomen Gemeinschaften bei Luxusimmobilien bis zu 13% erreichen.
- Neubauimmobilien: Hierauf fällt eine MwSt. (IVA) von 10% auf den Verkaufspreis an (reduziert auf 4% bei öffentlich gefördertem Wohnraum oder VPO). Zudem muss die Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados – IAJD) entrichtet werden, die zwischen 0,5% und 1,5% variiert, wenn der Kauf bar erfolgt; wird eine Hypothek aufgenommen, übernimmt die Bank diese Kosten.
- Notarkosten: Damit wird die Ausfertigung der öffentlichen Kaufurkunde vergütet. Die Kosten variieren je nach Preis des Hauses und machen in der Regel zwischen 0,2% und 0,5% seines Wertes aus.
- Grundbuchamt (Registro de la Propiedad): Dies ist der Betrag, der für die Eintragung der Immobilie auf den Namen des neuen Käufers anfällt. Er wird gestaffelt nach dem beurkundeten Preis berechnet (z. B. ca. 133 € für eine Immobilie im Wert von 100.000 €).
- Wertgutachten- und Gestoríakosten: Das Wertgutachten ist obligatorisch, wenn Sie eine Hypothek beantragen, und die Kosten bewegen sich zwischen 250 € und 600 €. Zudem sollten die Gebühren der Gestoría für die Abwicklung der administrativen Schritte des Kaufs einkalkuliert werden.
4. Die laufenden Kosten für den Unterhalt einer Immobilie in Spanien ignorieren: ein weiterer grundlegender Fehler beim Immobilienkauf in Spanien
Eigentümer einer Immobilie auf spanischem Staatsgebiet zu sein, bringt eine Reihe wiederkehrender Kosten mit sich, die eingeplant werden müssen, um die finanzielle Gesundheit nicht zu gefährden. Die wichtigsten jährlichen und monatlichen Fixkosten für den Unterhalt eines Hauses in Spanien sind:
- Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI): Eine obligatorische jährliche Gemeindesteuer, die in der Regel zwischen 0,4% und 1,3% des Katasterwerts liegt.
- Müllgebühr (Tasa de basuras): Eine kommunale Gebühr für die Abfallentsorgung, die im Schnitt bei etwa 116 € pro Jahr liegt.
- Gemeinschaftskosten (Comunidad) und Sonderumlagen: Wenn die Wohnung Teil einer Anlage oder eines Gebäudes ist, liegt die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche im Schnitt bei etwa 100 € pro Monat. Sonderumlagen sollten vor der Unterschrift geprüft werden, um unvorhergesehene Zahlungen für bauliche Reparaturen zu vermeiden.
- Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR): Obligatorisch für ausländische Nichtresidenten in Spanien. Wird das Haus nicht vermietet, setzt das Finanzamt eine Steuer auf einen theoretischen Eigennutzungsvorteil an. Wird es vermietet, gilt ein Steuersatz von 19% für Residenten der EU, Islands oder Norwegens (mit Abzugsmöglichkeit von Kosten) und von 24% für alle anderen Länder (ohne Abzüge).
Gastos al comprar una vivienda in Spanien
| Tipo de Gasto |
Inmueble de Obra Nueva |
Inmueble de Segunda Mano |
| Impuesto de Compra |
IVA (10% allgemein) + AJD (0,5% bis 1,5%) |
ITP (6% bis 10% je nach Autonomer Gemeinschaft) |
| Gastos de Trámite |
Notar (0,2%-0,5%) und Grundbuchamt |
Notar (0,2%-0,5%) und Grundbuchamt |
| Impuestos Anuales |
IBI (0,4% bis 1,3% Katasterwert) und Müllgebühr |
IBI (0,4% bis 1,3% Katasterwert) und Müllgebühr |
| Gastos Periódicos |
Gemeinschaftskosten (ca. 100 €/Monat) + Nebenkosten |
Gemeinschaftskosten (ca. 100 €/Monat) + Nebenkosten |
Quelle: Fotocasa
Die endgültigen Prozentsätze der Grunderwerbsteuern und Stempelsteuern variieren je nach Autonomer Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet.
5. Weder die Nota Simple noch die Bewohnbarkeitsbescheinigung anfordern
Ein Haus in Spanien zu kaufen, ohne eine aktuelle Nota Simple beim Grundbuchamt anzufordern, ist gefährlich, da Sie automatisch die Hypotheken oder ausstehenden Gemeinschaftskosten des vorherigen Eigentümers übernehmen könnten.
Ebenso ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad) zwingend erforderlich, um Wasser- und Stromanschlüsse anzumelden. Viele Ausländer kaufen beispielsweise idyllische Landhäuser, ohne zu wissen, dass diese auf ländlichem Grund (suelo rústico) gebaut wurden und illegal sein können.
6. Das Viertel nicht gründlich erforschen und Zonen nicht vergleichen: einer der häufigsten Fehler von Ausländern
Nicht alle Viertel innerhalb derselben Stadt sind gleich. Der Besuch eines Küstenorts oder einer Großstadt während eines kurzen Urlaubs vermittelt ein sehr einseitiges Bild der Realität. Wir sehen oft den Fehler, dass beim Immobilienkauf in Spanien die medizinische Versorgung, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel oder die Geschäftsaktivität in der Nebensaison oder im Winter nicht geprüft werden.
Um Fehler zu vermeiden, ist eine umfassende Recherche unerlässlich. In der Suchmaske von Fotocasa können Sie Immobilien nach spezifischen Zonen filtern und die Marktpreise ähnlicher Objekte im Viertel vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie einen fairen Gegenwert erhalten.
7. Angst haben, über den Verkaufspreis zu verhandeln
Dieser Fehler tritt aufgrund von Schüchternheit oder Unkenntnis der spanischen Geschäftsmethoden sehr häufig auf, und Käufer bereuen dies oft im Nachhinein. Sie sollten niemals Angst haben, über den Preis der Immobilie zu verhandeln, da dies in Spanien gängige Praxis ist. Ein Gegenangebot auf Basis solider Argumente zu unterbreiten – wie dem Erhaltungszustand der Immobilie, notwendigen Renovierungen oder den Preisen ähnlicher Objekte in derselben Straße – kann zu einer sehr deutlichen Preissenkung führen.
8. Auf die Unterstützung einer erfahrenen Immobilienagentur verzichten
Ein professioneller Immobilienberater, der die Gegend kennt, ist eine große Hilfe, um Sie durch den spanischen rechtlichen und bürokratischen Prozess zu führen. Eine Agentur hilft Ihnen dabei, die besten Immobilien herauszufiltern, berät Sie zu Preisen und den besten Wohnlagen basierend auf Ihren Bedürfnissen, vermittelt objektiv bei den finalen Preisverhandlungen, prüft, ob alle Unterlagen in Ordnung sind, und begleitet Sie mit voller Sicherheit bis zum Tag der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde beim Notar.
9. Die Kosten für Renovierungen und den Umzug nicht einplanen
Eine Wohnung zu kaufen, die modernisiert werden muss, ohne vorher die Kosten für die Arbeiten zu kalkulieren, kann Ihr Budget komplett sprengen. Wir empfehlen dringend, vorab eine technische Inspektion durch einen Fachmann durchführen zu lassen, um versteckte Mängel der Immobilie vor dem Kauf zu identifizieren.
Hinzu kommen die logistischen Kosten des Umzugs, die bei ausländischen Käufern in der Regel spezialisierte Unternehmen und den Transport von Hab und Gut über lange Distanzen erfordern.
10. Die NIE-Nummer nicht beantragen und kein Bankkonto in Spanien im Voraus eröffnen
Stellen Sie sich vor, Sie finden Ihre Traumwohnung, aber jemand anderes kommt Ihnen zuvor, weil Ihre Unterlagen nicht bereit waren. Wenn Sie darüber nachdenken, ein Haus in Spanien zu kaufen, benötigen Sie die NIE-Nummer und ein spanisches Bankkonto für fast alles. Diese Schritte sind zwar relativ einfach, können aber Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich bereits sicher sind, dass Sie nach Spanien ziehen möchten, empfehlen wir Ihnen, diese Erledigungen so schnell wie möglich zu machen.
Die NIE kann in Spanien bei den Ausländerbehörden (Oficinas de Extranjería) oder bestimmten autorisierten Polizeidienststellen beantragt werden, oder vom Ausland aus über Ihr zuständiges spanisches Konsulat.
Was die Bankkonten betrifft, gibt es in Spanien mittlerweile viele Konten, die kostenlos und zu 100 % online eröffnet werden können.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden, wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in Spanien kaufen?
Die schwerwiegendsten Fehler beim Immobilienkauf in Spanien aus dem Ausland sind das Versäumnis, die Finanzierung vorab zu sichern, Unkenntnis über die Steuern beim Immobilienkauf in Spanien oder die künftigen Unterhaltskosten, ein Blindkauf ohne Gewissheit über die ordnungsgemäßen Dokumente der Immobilie, das Unterlassen von Gegenangeboten sowie mangelnde Ortskenntnis.
Zudem empfehlen wir Ihnen, die Erledigungen nicht bis zum Schluss aufzuschieben, sondern Ihre NIE-Nummer und die Eröffnung Ihres spanischen Bankkontos rechtzeitig in die Wege zu leiten, um Verzögerungen oder den Verlust von Angeboten zu vermeiden.
Wenn Sie planen, nach Spanien zu ziehen, kann eine lokale Immobilienagentur Sie während des gesamten Prozesses begleiten und Sie hinsichtlich der besten Optionen für Sie beraten.
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