Wenn wir bis zum letzten Moment warten, kann das Verfahren den Kauf verzögern.
Wie beantragt man die NIE Schritt für Schritt?
Das Verfahren kann sowohl in Spanien als auch aus dem Ausland durchgeführt werden.
Wo kann die NIE beantragt werden?
Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten:
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In Spanien, bei den Oficinas de Extranjería (Ausländerbehörden) oder bei dafür zuständigen Polizeidienststellen.
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Im Ausland, beim zuständigen spanischen Konsulat am Wohnsitz des Antragstellers.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Laut offizieller Information sind folgende Dokumente einzureichen:
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Das offizielle Antragsformular (Modelo EX-15).
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Ein gültiger, vollständiger Reisepass (Original und Kopie).
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Nachweis des Grundes für die Beantragung der NIE (zum Beispiel die Absicht, eine Immobilie zu kaufen).
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Zahlung der entsprechenden Gebühr.
Der Antrag muss persönlich oder durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Ist eine Terminvereinbarung erforderlich?
In Spanien ist für die Antragstellung in der Regel eine cita previa (vorherige Terminvereinbarung) erforderlich, die über die Sede Electrónica de la Policía beantragt wird.
Wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird, erfolgt das Verfahren über das zuständige Konsulat, das ebenfalls eine Terminvereinbarung verlangen kann.
Wie viel kostet die Beantragung der NIE?
Die Zuteilung der NIE ist an die Zahlung einer Verwaltungsgebühr gebunden.
Der Betrag wird über das offizielle Gebührenformular entrichtet und muss vor Einreichung des Antrags bezahlt werden. Die Kosten für die NIE betragen 9,84 € (oder 7,31 €, wenn wir sie aktualisieren müssen).
Wie lange dauert die Ausstellung der NIE?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Beantragungsort variieren:
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Wenn der Antrag in Spanien gestellt wird, hängt die Dauer von der zuständigen Behörde und der administrativen Auslastung ab. In der Regel beträgt die Frist etwa 2 Wochen.
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Wird die NIE über ein Konsulat beantragt, kann sich das Verfahren verlängern, da die Unterlagen zur Bearbeitung nach Spanien übermittelt werden.
Deshalb ist es ratsam, den Prozess mit ausreichendem zeitlichem Spielraum innerhalb des Kaufkalenders zu starten.
Ist die NIE dasselbe wie eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien?
Nein. Die NIE ist lediglich eine Identifikationsnummer. Sie bedeutet weder, dass wir eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, noch dass wir das Recht haben, in Spanien zu leben.
Ein Ausländer kann eine NIE als Nicht-Resident besitzen, ausschließlich um wirtschaftliche Vorgänge wie den Kauf einer Immobilie durchzuführen.
Kann man in Spanien eine Immobilie ohne NIE kaufen?
Nein. Die NIE ist unerlässlich, um die öffentliche Kaufurkunde zu beurkunden, Steuern zu zahlen und die Immobilie zu registrieren.
Jeder ausländische Käufer muss sie daher vorab beantragen, auch wenn keine Absicht besteht, in Spanien zu wohnen.