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Es ist durchaus möglich, sein Stimmrecht in der Eigentümergemeinschaft an jemanden zu übertragen, wie Artikel 15 des Wohnungseigentumsgesetzes bestätigt, jedoch kann dies gewisse Risiken bergen. Manchmal ist es uns aus beruflichen oder persönlichen Gründen unmöglich, an der Versammlung der Eigentümergemeinschaft teilzunehmen. In diesen Momenten scheint die einfachste Lösung zu sein, die Stimme einer Vertrauensperson zu „überlassen“.
Fotocasa erklärt Ihnen, wie Sie Ihre Interessen bei der Übertragung Ihres Stimmrechts schützen können und welche Verpflichtungen die Person hat, die in Ihrem Namen handelt.
Wussten Sie, dass Sie rechtlich verpflichtet sind zu zahlen, wenn Ihr Vertreter für eine kostspielige Renovierung stimmt, selbst wenn Sie nicht anwesend waren?
Welche Dokumente und Voraussetzungen benötige ich für die Stimmdelegation?
Damit die Vertretung gültig ist und niemand Ihre Stimme anfechten kann, reicht eine mündliche Vereinbarung nicht aus. Das Wohnungseigentumsgesetz (LPH) verlangt, dass die Delegation nachweislich belegt wird. Wie in Artikel 15 des LPH festgelegt: „Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung erfolgt persönlich oder durch gesetzliche oder freiwillige Vertretung, wobei ein vom Eigentümer unterzeichnetes Schriftstück zum Nachweis der letzteren ausreicht.“
Daher muss die Übertragung des Stimmrechts durch ein unterzeichnetes Schriftstück erfolgen. Dieses Dokument ist der einzige rechtliche Beweis gegenüber dem Sekretär der Gemeinschaft, dass diese Person berechtigt ist, für Sie zu entscheiden.
Checkliste für das Dokument zur rechtlichen Vertretung bei der Stimmabgabe in der Eigentümergemeinschaft
Um das Stimmrecht mit Garantien zu delegieren, stellen Sie sicher, dass das Dokument Folgendes enthält:
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Daten des Eigentümers: Vollständiger Name, Details der Immobilie.
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Daten des Vertreters/Bevollmächtigten: Vollständiger Name und DNI/NIE (Identitätsnummer) der Person, die teilnehmen wird.
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Identifizierung der Versammlung: Datum und Uhrzeit der Einberufung (unter Angabe, ob es sich um die erste oder zweite Einberufung handelt).
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Unterschrift: Sowohl vom Vertreter als auch vom vertretenen Eigentümer.
- Kurzer Text: Angabe, dass der Eigentümer sein Stimmrecht auf den Vertreter überträgt, damit dieser abstimmen kann.
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