Die Eröffnung eines Bankkontos in Spanien ist in der Regel kostenlos, und aktuell gibt es viele gebührenfreie Kontomodelle. Allerdings sollten wir beachten, dass die Bankoptionen für Nicht-Residenten teilweise eingeschränkter sein können.
Dies sind die Voraussetzungen für die Kontoeröffnung, je nachdem, ob wir Residenten oder Nicht-Residenten sind.
Eröffnung eines Bankkontos in Spanien als ausländischer Nicht-Resident
Ja, es ist möglich, in Spanien ein Bankkonto ohne Wohnsitz zu eröffnen – ein sehr häufiger Schritt beim Immobilienkauf aus dem Ausland.
In diesen Fällen variieren die Anforderungen je nach Staatsangehörigkeit:
- Sind wir EU-Bürger, können wir als Nicht-Resident ein Konto in Spanien eröffnen, indem wir den Personalausweis des Herkunftslandes oder den Reisepass sowie die Bescheinigung über die Registrierung als EU-Bürger (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE – CUE) vorlegen.
- Sind wir Nicht-EU-Bürger, können wir ebenfalls ein Konto als Nicht-Resident eröffnen, müssen jedoch einen gültigen Reisepass vorlegen.
In beiden Fällen verlangen Banken in der Regel eine Nicht-Residenten-Bescheinigung (Certificado de no residencia). Dieses Dokument bestätigt, dass wir nicht in Spanien wohnen, und ist nur zeitlich begrenzt gültig. Es kann bei den Oficinas de Extranjería oder Polizeidienststellen beantragt werden. Auch eine Beantragung im Ausland über die zuständigen spanischen Konsulate ist möglich.
Eröffnung eines Bankkontos in Spanien als ausländischer Resident
Wenn wir rechtmäßig in Spanien wohnen, ist die Kontoeröffnung in der Regel einfacher und mit weniger Einschränkungen verbunden.
- Sind wir EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien, können wir ein Konto mit der Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger (CUE) sowie dem Personalausweis des Herkunftslandes oder dem Reisepass eröffnen.
- Sind wir Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz, erfolgt die Kontoeröffnung mit der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) zusätzlich zum Reisepass. Einige Banken ermöglichen es, den Prozess online zu starten, verlangen jedoch normalerweise eine persönliche Identitätsprüfung.
Dokumentation zum Nachweis der Herkunft der finanziellen Mittel
Die spanische Gesetzgebung verpflichtet Banken und Notare, die Herkunft der für den Immobilienkauf verwendeten Gelder zu überprüfen – im Rahmen der Vorschriften zur Geldwäscheprävention.
Aus diesem Grund müssen wir als Käufer Unterlagen vorlegen, die belegen, woher die finanziellen Mittel stammen: Ersparnisse, berufliche Einkünfte (zum Beispiel Gehaltsnachweise), der Verkauf einer anderen Immobilie, Erbschaften usw. Diese Nachweise werden insbesondere verlangt, wenn das Geld aus dem Ausland stammt.
Es handelt sich um einen üblichen und verpflichtenden Schritt, daher empfiehlt es sich, diese Unterlagen rechtzeitig vor der Beurkundung bereitzuhalten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Notarielle Vollmacht (wenn wir nicht persönlich anwesend sein können)
Wenn wir nicht nach Spanien reisen können, um die Immobilie zu kaufen, können wir eine notarielle Vollmacht (Poder notarial) erteilen, damit eine andere Person in unserem Namen unterschreibt.
Die Vollmacht kann bei einem spanischen Konsulat oder vor einem Notar im Wohnsitzland ausgestellt werden. Im letzteren Fall ist es in der Regel erforderlich, das Dokument legalisieren oder mit einer Apostille versehen zu lassen und – falls notwendig – ins Spanische übersetzen zu lassen.