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Der Sommer kommt, und viele Menschen warten seit Monaten auf den Moment, um endlich ihre Gemeinschaftspools in vollen Zügen zu genießen. Bevor wir jedoch ins kühle Nass springen, ist es wichtig, dass wir die Regeln des Zusammenlebens kennen und respektieren, damit alle Nachbarn den Pool sicher und respektvoll nutzen können.
Eine der häufigsten Fragen ist, ob Riesen-Schwimmreifen und aufblasbare Luftmatratzen in Gemeinschaftspools verwendet werden dürfen. Wir von Fotocasa werfen einen Blick auf die Grenzen der internen Vorschriften und die Rechte der Eigentümer.
Ist es möglich, die Regeln der Nachbarschaftsgemeinschaft zu ändern?
Was sagt das Gesetz in Spanien darüber, ob die Eigentümergemeinschaft Riesen-Luftmatratzen und Schwimmreifen im Pool verbieten kann?
Das Gesetz legt fest, dass die Eigentümergemeinschaft sehr wohl die rechtliche Befugnis hat, die Nutzung von Luftmatratzen und Riesen-Schwimmreifen im Pool zu verbieten. Gemäß Artikel 6 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal – LPH) haben die Nachbarn das Recht, die Details des nachbarschaftlichen Zusammenlebens und die angemessene Nutzung aller Gemeinschaftsdienste in Spanien zu regeln.
Wer entscheidet, ob die Nutzung von Luftmatratzen im Pool verboten wird? Die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft
Die Eigentümergemeinschaft ist dafür zuständig, die Nutzungsregeln für die Gemeinschaftspools festzulegen. Um die Nutzung von Luftmatratzen oder Riesen-Schwimmreifen in den Pools zu verbieten, muss die Regelung formell in einer Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Diese Vereinbarung regelt den Alltag, ohne dass die Satzung der Immobilie geändert werden muss oder Einstimmigkeit erforderlich ist. Nach der Genehmigung muss die neue Hausordnung im Poolbereich in Spanien gut sichtbar ausgehängt werden.








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