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Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern erfordern Wohnungen in Gebäuden mit einer Eigentümergemeinschaft in Spanien die Einhaltung einer Reihe von Regeln für das Zusammenleben, um die Harmonie und das Wohlbefinden aller Bewohner zu wahren.
Wir von Fotocasa geben einen Überblick darüber, was das Wohnungseigentumsgesetz besagt und welches die wichtigsten Regeln sind, die Sie unter anderem in Bezug auf Lärm, Sonderumlagen für Gebäudesanierungen oder die Haustierhaltung beachten müssen.
Wussten Sie, dass es in einigen spanischen Städten verboten ist, Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen?
Was sind die 5 wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in einer spanischen Eigentümergemeinschaft? Lärm, Sonderumlagen, Haustiere…
1- Darf ich Wäsche auf dem Balkon aufhängen?
Die Antwort lautet: Es kommt auf die Stadt an. Obwohl meist davon ausgegangen wird, dass das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon überall in Spanien legal ist, gibt es tatsächlich einige Gemeinden, in denen dies verboten ist.
So regeln beispielsweise die kommunalen Vorschriften von Barcelona, Madrid und Valencia diese Praxis, die im Wohnungseigentumsgesetz (LPH) verankert ist. Tatsächlich drohen Bürgern, die gegen diese Vorschrift verstoßen, Bußgelder von bis zu 750 €. Das Aufhängen von Wäsche oder das Anbringen von Flaggen auf Balkonen ist nämlich eine Praxis, die die Ästhetik des Gebäudes beeinträchtigen oder den Erfolg beim Verkauf oder der Vermietung der Immobilien mindern kann.
Vorschriften zum Wäscheaufhängen nach Balkontyp in Spanien
| Wo wird die Wäsche aufgehängt? | Wer legt die Regeln fest? | Ist es erlaubt? |
|---|---|---|
| Außenbalkon | Die Stadtverwaltung Ihrer Gemeinde (Kommunale Verordnungen) | In der Regel verboten* |
| Terrasse oder Innenhof | Die Nachbarn des Gebäudes (Satzung der Eigentümergemeinschaft) | Normalerweise erlaubt** |
Quelle: Kommunale Verordnungen und Wohnungseigentumsgesetz (LPH)
*Es wird mit einem Bußgeld geahndet, da es die visuelle Ästhetik der Fassade im Viertel beeinträchtigt.
**Es handelt sich um eine häusliche Nutzung, sofern die internen Statuten des Gebäudes nichts anderes vorschreiben.
2- Kann mir die Eigentümergemeinschaft in Spanien die Haltung von Haustieren verbieten?
Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz können die Nachbarn einer Eigentümergemeinschaft Haustiere in der Immobilie nicht verbieten, sodass jeder Eigentümer ein Haustier zu Hause halten darf. Natürlich müssen dabei bestimmte Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden.
In der Satzung der Eigentümergemeinschaft können die Nachbarn jedoch Einschränkungen in Bezug auf Haustiere in den Gemeinschaftsbereichen festlegen, wie etwa das Verbot des Zugangs von Hunden zu Gemeinschaftszonen wie Gärten oder Aufzügen.










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