Wohnen in einer Eigentümergemeinschaft in Spanien: Was erlaubt ist (und was nicht

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Agustina Battioli
Agustina Battioli Experta en el sector inmobiliario

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  • Das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal – LPH) erlaubt die Haustierhaltung in Privatwohnungen, obwohl die Satzung der Eigentümergemeinschaft den Zugang zu den Gemeinschaftsbereichen einschränken kann.
  • Die kommunalen Verordnungen können Lärmbelästigungen über den zulässigen Dezibelwerten mit Bußgeldern von bis zu 3.000 € und das Wäscheaufhängen an Fassaden in bestimmten Städten mit bis zu 750 € ahnden.
  • Die Zahlung von Sonderumlagen (derramas) ist nach dem LPH verpflichtend, sofern die Arbeiten die Sicherheit, die Bewohnbarkeit des Gebäudes oder den Abbau von architektonischen Barrieren gewährleisten.

Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern erfordern Wohnungen in Gebäuden mit einer Eigentümergemeinschaft in Spanien die Einhaltung einer Reihe von Regeln für das Zusammenleben, um die Harmonie und das Wohlbefinden aller Bewohner zu wahren.

Wir von Fotocasa geben einen Überblick darüber, was das Wohnungseigentumsgesetz besagt und welches die wichtigsten Regeln sind, die Sie unter anderem in Bezug auf Lärm, Sonderumlagen für Gebäudesanierungen oder die Haustierhaltung beachten müssen.

Wussten Sie, dass es in einigen spanischen Städten verboten ist, Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen?

Was sind die 5 wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in einer spanischen Eigentümergemeinschaft? Lärm, Sonderumlagen, Haustiere…

1- Darf ich Wäsche auf dem Balkon aufhängen?

Die Antwort lautet: Es kommt auf die Stadt an. Obwohl meist davon ausgegangen wird, dass das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon überall in Spanien legal ist, gibt es tatsächlich einige Gemeinden, in denen dies verboten ist.

So regeln beispielsweise die kommunalen Vorschriften von Barcelona, Madrid und Valencia diese Praxis, die im Wohnungseigentumsgesetz (LPH) verankert ist. Tatsächlich drohen Bürgern, die gegen diese Vorschrift verstoßen, Bußgelder von bis zu 750 €. Das Aufhängen von Wäsche oder das Anbringen von Flaggen auf Balkonen ist nämlich eine Praxis, die die Ästhetik des Gebäudes beeinträchtigen oder den Erfolg beim Verkauf oder der Vermietung der Immobilien mindern kann.

Vorschriften zum Wäscheaufhängen nach Balkontyp in Spanien

Wo wird die Wäsche aufgehängt? Wer legt die Regeln fest? Ist es erlaubt?
Außenbalkon Die Stadtverwaltung Ihrer Gemeinde (Kommunale Verordnungen) In der Regel verboten*
Terrasse oder Innenhof Die Nachbarn des Gebäudes (Satzung der Eigentümergemeinschaft) Normalerweise erlaubt**

Quelle: Kommunale Verordnungen und Wohnungseigentumsgesetz (LPH)

*Es wird mit einem Bußgeld geahndet, da es die visuelle Ästhetik der Fassade im Viertel beeinträchtigt.

**Es handelt sich um eine häusliche Nutzung, sofern die internen Statuten des Gebäudes nichts anderes vorschreiben.

2- Kann mir die Eigentümergemeinschaft in Spanien die Haltung von Haustieren verbieten?

Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz können die Nachbarn einer Eigentümergemeinschaft Haustiere in der Immobilie nicht verbieten, sodass jeder Eigentümer ein Haustier zu Hause halten darf. Natürlich müssen dabei bestimmte Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden.

In der Satzung der Eigentümergemeinschaft können die Nachbarn jedoch Einschränkungen in Bezug auf Haustiere in den Gemeinschaftsbereichen festlegen, wie etwa das Verbot des Zugangs von Hunden zu Gemeinschaftszonen wie Gärten oder Aufzügen.

Die Nachbarn können Einschränkungen für Haustiere nur in den Gemeinschaftsbereichen festlegen

Anders verhält es sich, wenn der Bewohner der Immobilie ein Mieter ist. Der Mieter muss die Vereinbarungen im unterzeichneten Mietvertrag (contrato de alquiler) einhalten. Wenn dort festgelegt ist, dass Haustiere nicht erlaubt sind, darf er diese nicht in der Wohnung halten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vertragsklausel drohen die Kündigung des Mietverhältnisses und der Verlust der Kaution.

3- Welche Bußgelder und Ruhezeiten gelten für Lärm in spanischen Wohnungen?

Jede Gemeinde in Spanien kann die Höhe der Sanktionen für Lärmbelästigung in Wohnungen in ihren kommunalen Verordnungen selbst festlegen, wobei die Bußgelder bis zu 3.000 € erreichen können.

Die Nachbarn einer Eigentümergemeinschaft können Beschwerde einlegen, wenn Lärm zu unzeiten durch die Nutzung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Trocknern oder Geschirrspülern verursacht wird oder wenn der Lärm die maximal zulässigen Dezibelwerte überschreitet.

Zulässige Dezibel-Grenzwerte für Lärm in Wohnungen (Spanien)

Zeitraum Tagsüber Nachts
Montag bis Freitag 8:00 – 20:00/21:00 Uhr (40 dB) 20:00/21:00 – 8:00 Uhr (25 dB)
Samstage, Sonntage und Feiertage 9:00/9:30 – 21:00/22:00 Uhr (40 dB) 21:00/22:00 – 9:00/9:30 Uhr (25 dB)

Quelle: Eigene Darstellung basierend auf verschiedenen kommunalen Lärmschutzverordnungen in Spanien

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorschriften und Sanktionen bezüglich Lärm von der jeweiligen Gemeinde abhängen, weshalb im Einzelfall die spezifischen kommunalen Verordnungen konsultiert werden müssen.

4- Kann ich mich weigern, eine Sonderumlage (derrama) zu zahlen?

Es ist nicht immer verpflichtend, eine Sonderumlage zu zahlen. Die Zahlung von Sonderumlagen, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wurden, ist immer dann obligatorisch, wenn sie darauf abzielen, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um die Sicherheit, die Bewohnbarkeit des Gebäudes zu verbessern oder architektonische Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen.

Arbeiten sind nur dann verpflichtend, wenn sie die Sicherheit, die Bewohnbarkeit des Gebäudes oder die Barrierefreiheit verbessern

Sonderumlagen (derramas) sind außerordentliche Kosten der Eigentümergemeinschaft, die auf der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ein Eigentümer kann die Zahlung einer Sonderumlage rechtlich verweigern, wenn diese rein ästhetischen oder luxuriösen Zwecken dient, d. h. wenn es sich um Verbesserungen des Erscheinungsbilds und nicht der Struktur oder der Barrierefreiheit der Immobilie handelt – vorausgesetzt, er hat auf der Eigentümerversammlung dagegen gestimmt.

5- Ist es legal, Überwachungskameras im Außenbereich der Wohnung zu installieren?

Ja, die Installation von Kameras im Außenbereich Ihres Hauses ist legal, sofern Sie bestimmte Vorschriften einhalten. Dies sind die Regeln des spanischen Datenschutzgesetzes (LOPD), die für die Installation eines Videoüberwachungssystems im Außenbereich der Immobilie gelten:

  • Registrierung der Kamerainstallation im Allgemeines Datenschutzregister der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD).
  • Information der Eigentümergemeinschaft oder von Passanten über ein Hinweisschild, dass der Bereich videoüberwacht wird.
  • Nur der Vertragspartner der Installation darf Zugriff auf die Bilder haben.
  • Der Inhaber muss die Bilder mindestens einen Monat lang aufbewahren.

Wenn wir in einer Eigentümergemeinschaft in Spanien leben, ist es wichtig, vor dem Beginn störender Aktivitäten oder Renovierungsarbeiten in unserem Zuhause die Satzung der Gemeinschaft zu konsultieren, um Unannehmlichkeiten, Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Dies ist heutzutage besonders wichtig, da die Zahl der kommunalen Kontrollen zugenommen hat und die Bußgelder bis zu 3.000 € betragen können.

Und wie sieht es bei Ihnen aus? Hatten Sie schon einmal einen Konflikt mit Ihrer Eigentümergemeinschaft wegen Lärm oder Haustieren? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns im Kommentarbereich.

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