Um für dieses Visum infrage zu kommen, muss der Antragsteller die folgenden Profile und Anforderungen erfüllen:
- Qualifiziertes Berufsprofil: Es ist erforderlich, einen Universitätsabschluss, eine anerkannte renommierte Ausbildung oder eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in ähnlichen Funktionen nachzuweisen.
- Betriebszugehörigkeit: Es muss ein Arbeits- oder Berufsverhältnis mit dem ausländischen Unternehmen von mindestens drei Monaten vor der Antragstellung nachgewiesen werden.
- Genehmigung des Unternehmens: Das Unternehmen muss bescheinigen, dass es dem Arbeitnehmer gestattet, seine Aufgaben per Remote-Arbeit von Spanien aus zu erfüllen.
- Wirtschaftliche Anforderungen für das Visum für digitale Nomaden: Die Vorschriften verlangen den Nachweis einer soliden wirtschaftlichen Zahlungsfähigkeit, um den Unterhalt des Arbeitnehmers und seiner Familie im Land zu gewährleisten. Das monatliche Einkommen muss 200 % des gesetzlichen Mindestlohns (SMI) betragen, was für den Inhaber im Jahr 2026 einem Betrag von 33.152 € pro Jahr entspricht.
Wie wird mein Einkommen versteuert, wenn ich in Spanien lebe, aber für ein ausländisches Unternehmen arbeite?
Im Allgemeinen gilt: Wenn sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in Spanien befindet, müssen Sie in Spanien Steuern zahlen, auch wenn Ihr Unternehmen im Ausland ansässig ist. Es gibt jedoch spezifische Vorschriften und Abkommen für diese Art von Situationen, wie das berühmte Beckham-Gesetz und die Doppelbesteuerungsabkommen.
Was ist das „Beckham-Gesetz“ und wie hilft es Telearbeitern?
Die Sonderregelung für Impatriates, bekannt als Beckham-Gesetz, ist ein seit 2004 in Spanien geltender Steueranreiz, um internationale Talente anzuziehen. Es ermöglicht Personen, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, wie Nichtansässige besteuert zu werden. Dabei wird ein fester Steuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 Euro des Jahreseinkommens angewandt, anstelle der progressiven Sätze der Einkommensteuer (IRPF), die bis zu 47 % erreichen können.
Voraussetzungen und wer das „Beckham-Gesetz“ in Anspruch nehmen kann
Dieser Vorteil richtet sich an Arbeitnehmer, qualifizierte Fachkräfte und Unternehmer, die aus beruflichen Gründen auf spanisches Staatsgebiet übersiedeln. Die Voraussetzungen für die Beantragung sind:
- Keine vorherige Ansässigkeit: Der Antragsteller darf in den fünf Jahren vor der Übersiedlung keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben.
- Dauer: Die Regelung gilt für das Jahr des Wohnsitzwechsels und die folgenden fünf Steuerperioden.
- Ausgeschlossene Personen: Personen mit Einkünften aus Betriebsstätten in Spanien oder Berufssportler können die Regelung nicht in Anspruch nehmen.
Was sind Doppelbesteuerungsabkommen und wie funktionieren sie?
Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Vereinbarungen zwischen zwei Ländern, um zu verhindern, dass dasselbe Einkommen von zwei verschiedenen Steuerverwaltungen besteuert wird. Diese internationalen Verträge legen fest, welcher Staat vorrangig Steuern auf das Gehalt eines Arbeitnehmers erheben darf, und gewährleisten so Rechtssicherheit.
Um für dieses Visum infrage zu kommen, muss der Antragsteller die folgenden Profile und Anforderungen erfüllen:
- Qualifiziertes Berufsprofil: Es ist erforderlich, einen Universitätsabschluss, eine anerkannte renommierte Ausbildung oder eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in ähnlichen Funktionen nachzuweisen.
- Betriebszugehörigkeit: Es muss ein Arbeits- oder Berufsverhältnis mit dem ausländischen Unternehmen von mindestens drei Monaten vor der Antragstellung nachgewiesen werden.
- Genehmigung des Unternehmens: Das Unternehmen muss bescheinigen, dass es dem Arbeitnehmer gestattet, seine Aufgaben per Remote-Arbeit von Spanien aus zu erfüllen.
- Wirtschaftliche Anforderungen für das Visum für digitale Nomaden: Die Vorschriften verlangen den Nachweis einer soliden wirtschaftlichen Zahlungsfähigkeit, um den Unterhalt des Arbeitnehmers und seiner Familie im Land zu gewährleisten. Das monatliche Einkommen muss 200 % des gesetzlichen Mindestlohns (SMI) betragen, was für den Inhaber im Jahr 2026 einem Betrag von 33.152 € pro Jahr entspricht.
Wie wird mein Einkommen versteuert, wenn ich in Spanien lebe, aber für ein ausländisches Unternehmen arbeite?
Im Allgemeinen gilt: Wenn sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in Spanien befindet, müssen Sie in Spanien Steuern zahlen, auch wenn Ihr Unternehmen im Ausland ansässig ist. Es gibt jedoch spezifische Vorschriften und Abkommen für diese Art von Situationen, wie das berühmte Beckham-Gesetz und die Doppelbesteuerungsabkommen.
Was ist das „Beckham-Gesetz“ und wie hilft es Telearbeitern?
Die Sonderregelung für Impatriates, bekannt als Beckham-Gesetz, ist ein seit 2004 in Spanien geltender Steueranreiz, um internationale Talente anzuziehen. Es ermöglicht Personen, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, wie Nichtansässige besteuert zu werden. Dabei wird ein fester Steuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 Euro des Jahreseinkommens angewandt, anstelle der progressiven Sätze der Einkommensteuer (IRPF), die bis zu 47 % erreichen können.
Voraussetzungen und wer das „Beckham-Gesetz“ in Anspruch nehmen kann
Dieser Vorteil richtet sich an Arbeitnehmer, qualifizierte Fachkräfte und Unternehmer, die aus beruflichen Gründen auf spanisches Staatsgebiet übersiedeln. Die Voraussetzungen für die Beantragung sind:
- Keine vorherige Ansässigkeit: Der Antragsteller darf in den fünf Jahren vor der Übersiedlung keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien gehabt haben.
- Dauer: Die Regelung gilt für das Jahr des Wohnsitzwechsels und die folgenden fünf Steuerperioden.
- Ausgeschlossene Personen: Personen mit Einkünften aus Betriebsstätten in Spanien oder Berufssportler können die Regelung nicht in Anspruch nehmen.
Was sind Doppelbesteuerungsabkommen und wie funktionieren sie?
Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Vereinbarungen zwischen zwei Ländern, um zu verhindern, dass dasselbe Einkommen von zwei verschiedenen Steuerverwaltungen besteuert wird. Diese internationalen Verträge legen fest, welcher Staat vorrangig Steuern auf das Gehalt eines Arbeitnehmers erheben darf, und gewährleisten so Rechtssicherheit.