Abschluss und Verkauf
Wenn Sie sich über den Preis und die Zahlungsweise geeinigt haben, sollten Sie zuerst die Kaufvereinbarung unterzeichnen. Diese sollte von einem Grundbuchauszug begleitet werden, in dem bestätigt wird, dass die Immobilie frei von irgendwelchen Lasten ist (ohne ausstehende Pfändung oder Hypothek), und in dem die Merkmale der Immobilie sowie der derzeitige Besitzer aufgeführt werden.
Reservierung und Anzahlung
Im Falle des Verkaufs der Wohnimmobilie wird die Vereinbarung gewöhnlich von einem Reservierungsvertrag begleitet, der vom Gesamtpreis der Wohnimmobilie abgezogen wird, oder von der Anzahlung.
Vergewissern Sie sich vor der Vertragsunterzeichnung, dass er die folgenden formellen Anforderungen erfüllt:
- Die Parteien müssen ordnungsgemäß identifiziert sein: Vom Verkäufer (Privatperson oder Unternehmen) sind Name oder Firmenname, Personalausweis oder Steuernummer, Adresse sowie ggf. der mit den notariellen Vollmachten versehene Vertreter aufzuführen.
- Letzte Rechnung der Grundsteuer und Bescheinigung über die Erfüllung der laufenden Zahlungen in Verbindung mit der Wohnimmobilie (Strom, Gas und Wasser).
- Grundbuchauszug in dem die Merkmale der Immobilie, am besten in Verbindung mit Bauplänen, sowie der Name des Eigentümers aufgeführt werden.
- Ebenso ist der Preis anzugeben, sowohl in Ziffern (Nummern) als auch in Buchstaben. Es ist der Betrag aufzuführen, der zum Zwecke der Reservierung übergeben wird, dies ebenfalls ausgedrückt in Ziffern und in Buchstaben.
- Zudem ist die Zahlungsweise (Monatsraten usw.) genau anzugeben.
- Eigentumsurkunden des Verkäufers.
- Satzung der Eigentümergemeinschaft.
Notarielle Urkunde
Durch dieses Dokument erhalten der Vertrag und die Vereinbarungen, die zwischen den
Parteien
abgeschlossen werden, offiziellen Charakter und es wird von einem Notar unterzeichnet, der notariell beurkundet, dass alle in diesem Vertrag enthaltenen Angaben die rechtlichen Bedingungen erfüllen und keine Willensmängel enthalten sind. Außerdem wird die
Rechtsfähigkeit
der Parteien garantiert.
Die vom Verkäufer vorzulegenden zusätzlichen Dokumente sind: Personalausweis,
Eigentumsurkunden, letzte Rechnung der
Grundsteuer
und Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über die Erfüllung der laufenden Zahlungen der
Gebührensätze.
Diese Urkunden werden im
Grundbuch
vorgelegt, um die Urkunde sowie den Kaufvertrag offen zu legen und den Besitzerwechseln zu bestätigen. Diese Eintragung in unsere Gesetzgebung ist bindend.