Rechtliche Gesichtspunkte

Verpflichtungen der beiden Parteien

Sowohl Gläubiger als auch Besitzer haben bestimmte Rechte, die den Kauf garantieren. Jedoch müssen beide eine Reihe von Verantwortlichkeiten übernehmen, damit der Zahlungsvorgang ohne Störungen abläuft.

Die Unterzeichnung einer Hypothek stellt eine Verpflichtung für beide daran beteiligten Parteien dar: Gläubiger und Eigentümer oder Schuldner. Beide müssen eine gemeinsame Verpflichtung erfüllen: die Veröffentlichung des Vertrags und dessen Eintragung ins Grundbuch. Um jedoch einen wirksamen Ablauf zu gewährleisten, müssen beide ihren Verpflichtungen nachkommen. Werfen wir daher einmal einen Blick auf die Verpflichtungen einer jeden Vertragspartei.

Darlehensnehmer oder Schuldner

Die Verpflichtungen derjenigen, die ein Darlehen beantragen und unterzeichnen, können in zwei unterteilt werden:
  • Zahlung der Zinsen. Dabei handelt es sich um einen grundlegenden Vertragspunkt für die Bank, das bedeutet, die Bank schließt einen Vertrag ab, um durch die regelmäßige Zahlung der Zinsen durch den Schuldner zu profitieren, da die Zinsen nichts anderes sind als der Preis, den dieser dafür zahlt, dass ihm das Finanzinstitut oder die Bank vorab einen Geldbetrag zur Verfügung stellt.
    In diesem Sinne muss genau angegeben werden, dass der für das geliehene Geld eingezogene Betrag nicht begrenzt ist. Jedoch sind all jene Verträge nichtig, in denen ein Zinssatz enthalten ist, der über dem normalen Geldzinssatz zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung liegt. Ebenso sind all jene Verträge nichtig, die nur Vorteile für den Gläubiger besitzen und die den Erhalt eines größeren als des übergebenen Betrags bedeuten. Der Zinssatz kann fest, variabel oder gemischt sein und es gibt verschiedene Formen, diesen zu berechnen.
  • Rückerstattung des Kapitals. Der Schuldner muss dem Gläubiger das geliehene Geld innerhalb eines festgelegten Zeitraums zurückzahlen. Mögliche Währungsaufwertungen oder -abwertungen haben keinerlei Einfluss auf keinen der beiden, es sei denn, es wurde eine Zahlung in ausländischer Währung vereinbart. Beide Parteien vereinbaren frei den Kapitalbetrag, der in Form von regelmäßigen Raten zu zahlen ist. Jedoch können die Zinsen im Verlauf der Abzahlung dieser Raten variieren.
  • Das Bankinstitut seinerseits stellt die Zahlung sicher und vermeidet die Gefahr des Forderungsübergangs, indem die Raten der ersten Jahre allein für die Zahlung der Zinsen bestimmt sind.

    Bank oder Finanzinstitut

    Die Hauptpflicht des Gläubigers ist die Übergabe von finanziellen Mitteln, die der Käufer anschließend zurückerstatten muss. Die Art der Übergabe kann variieren, jedoch werden die Gelder in den meisten Fällen direkt dem Verkäufer der Immobilie, Bauträger oder dem Privatbesitzer gutgeschrieben (letzterer Fall besitzt beim Kauf keinen unternehmerischen Charakter, wohl aber beim Darlehen).

    Es gibt jedoch auch das so genannte Darlehen an den Bauträger: Dies ist der Fall, wenn eine Privatperson ein Baugrundstück kauft und ein Bauunternehmen mit dem Bau seines Hauses beauftragt. In diesem Fall kann die Privatperson mit der Bank ein Hypothekendarlehen über die Immobilie vereinbaren, damit das Bauunternehmen das geliehene Geld verwendet, um die im Rahmen des Baus anfallenden Kosten zu decken.
    Obwohl das Bankinstitut in dieser Form eine Hypothek über einen Betrag vergibt, der höher als der von der Hypothek abgedeckte Wert ist (das noch nicht gebaute Haus), sichert sich das Bankinstitut seinerseits dadurch ab, dass die finanziellen Mittel nur vom Bauunternehmen und nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden können. Sobald der Kredit abgedeckt und das Haus gebaut ist, beginnt die Privatperson mit der Abzahlung seiner Raten gemäß den vereinbarten Zahlungsfristen.

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