Schutz des Gesetzes

Käufer von Wohnimmobilien verfügen über den notwendigen gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz im Falle der Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen durch den Verkäufer.
Es kann der Fall eintreten, dass ein Fachunternehmen oder Immobilienunternehmer das Gesetz nicht freiwillig erfüllt, jedoch sollte beim Verbraucher keine Panik ausbrechen, da er über gerichtlichen und außergerichtlichen Schutz verfügt, den er jederzeit geltend machen kann.
Wenn wir unseren Blick auf den gerichtlichen Schutz richten, den der Käufer besitzt, bieten sich die folgenden Vorteile:
Gemeinschaftsklagen
- Die Verbraucher- oder Unternehmerverbände oder die Verbraucherbehörden können eine gerichtliche Klage einreichen, damit der Verkäufer die missbräuchliche Klausel streicht (Fortfall genannt) oder deren Aufnahme in den Vertrag nicht mehr weiter empfiehlt (Widerruf).
- Der Käufer der Wohnimmobilie muss im Verlauf der Gerichtsverhandlung nicht auftreten.
Urteile
Das Urteil, das bei der Gemeinschaftsklage gefällt wird, verpflichtet den Unternehmer oder Immobilienfachmann zur Löschung der nichtigen Klausel aus allen seinen Verträgen, die dieser bereits mit Käufern und anderen Unternehmern unterzeichnet hat.
Veröffentlichung der Urteile
- Man darf auf keinen Fall vergessen, dass die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Urteile durch ihre Eintragung im Grundbuch veröffentlicht werden müssen. Auf diese Weise werden alle Bürger über die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Urteile informiert.
- Sie können direkt auf andere Prozesse des gleichen Vertragstyps von den Richtern angewendet werden, die nach Anführen des Urteils den Prozess aussetzen.
Verwaltungsstrafe
Vorgänge wie die Nicht-Löschung der im Vertrag enthaltenen nichtigen Klausel, die Empfehlung der Anwendung dieser Klausel oder die Nichtaufnahme, wenn diese zwingend vorgeschrieben ist, haben für die Unternehmer eine Verwaltungsstrafe in doppelter Höhe des Betrags eines jeden Vertrags zur Folge. In diesem Fall hat diese keine Auswirkungen auf die Strafen in Verbindung mit der Nichterfüllung der Schutzbestimmungen der Käufer.
Weitere Hilfe
Der Verbraucher, in diesem Fall der Käufer der Wohnimmobilie, verfügt über den Schutz durch bestimmte staatliche Fachleute, die für die Erfüllung des unterzeichneten Vertrags garantieren und missbräuchliche oder betrügerische Klauseln vermeiden.
Notare - Vor der Unterzeichnung des Vertrags informieren sie den Käufer und weisen ihn darauf hin, dass es eine Reihe von allgemeinen Bedingungen gibt, die dieser in den Vertrag aufnehmen muss, ebenso informieren sie auch über der gesetzlich vorgeschriebenen Rechte und Pflichten.
- Die Notare sorgen dafür, dass der Vertrag ausreichend klar und eindeutig ausgearbeitet und gleichzeitig einfach gehalten ist, wodurch nicht lesbare, zweideutige oder für den Käufer unverständliche Klauseln vermieden werden. Außerdem prüfen die Notare, dass die allgemeinen Bedingungen enthalten sind.
- Sie sorgen dafür, dass Urkunden, die nichtige oder missbräuchliche Klauseln enthalten, nicht zugelassen werden.
Registerführer - Auch sie informieren den Käufer. In diesem Fall sorgen sie für die Grundbuch-Offenlegung und Information zur Art und Weise der Anwendung des Gesetzes. Diese Offenlegung basiert auf der Information des Verbrauchers zu den gesetzlich vorgeschriebenen Rechten und Pflichten. In diesem Sinne fassen die Registerführer die Eintragungsvermerke, informativen Bemerkungen und Beglaubigungen in ausreichend klarer und einfacher Form ab. Außerdem wachen sie über den Schutz der im Grundbuch enthaltenen persönlichen Daten.
- Abgesehen von den Informationen bieten die Registerführer auch Schutz durch die Zurückweisung nichtiger Klauseln sowie von missbräuchlichen Klauseln, die aus diesem Grund für nichtig erklärt wurden.
Makler - Ihre Funktion in Bezug auf den Verbraucherschutz liegt in erster Linie in der Information. Zusammen mit den Notaren informieren sie den Käufer über die vorgeschriebenen allgemeinen Bedingungen und die Anwendungsform des Gesetzes in dem zu unterzeichnenden Vertrag.
- Der zukünftige Wohnungseigentümer verfügt außerdem über weitere wichtige Informationen im Falle von Vertragsmissbrauch, da er von den Maklern über den Inhalt und die Anwendung des Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern informiert wird.