Hypotheken

Die Schuldumwandlung

Die Schuldumwandlung ermöglicht die Neuverhandlung der Bedingungen Ihres Darlehens, die Sie mit der Bank vereinbart haben, falls sich diese gegen Sie wenden. Hier die Einzelheiten.

Wenn wir unsere Hypothek unterzeichnen, tun wir dies im Glauben, die beste Möglichkeit gewählt zu haben, mit den für uns vorteilhaftesten Bedingungen. Allerdings können sich diese Bedingungen auch gegen uns wenden und die beste Hypothek in einen Albtraum verwandeln.
Angesichts dieser Situation müssen wir nicht unbedingt die Bank wechseln, wenn wir mit deren gebotenen Leistungen zufrieden sind: Die Schuldumwandlung bietet uns die Möglichkeit, die ursprünglichen Bedingungen des Darlehens neu zu verhandeln, ohne die Bank wechseln zu müssen.

Was können wir ändern?

Grund für eine Schuldumwandlung können ein oder mehrere Vertragsvereinbarungen sein. Auf diese Weise können Sie die folgenden Bedingungen der ursprüngliche Hypothek ändern:
  • Verringerung oder Erweiterung des Rückzahlungszeitraums sowie Erhöhung des verleihten Geldbetrags.
  • Änderung der Hypothek vom variablen auf einen festen Zinssatz, da sich die ungünstigen Bedingungen aus lange andauernden Änderungen des Zinssatzes ableiten können.
  • Austausch des Referenzsatzes, normalerweise Euribor, oder Verringerung des Zinsdifferentials des Darlehens, das im Allgemeinen 1,5 Prozent beträgt.

Kosten

Doch wie in den meisten Fällen so ist auch dieser Vorgang mit Kosten verbunden. Grundsätzlich fallen bei der Schuldumwandlung keine Kosten für notarielle Urkunden an. Jedoch wird dies von den Banken zur rechtlichen Absicherung der Zahlung empfohlen. Wenn aber bei Ihrer Hypothek eine Änderung von einem festen auf einen variablen Zinssatz erfolgt, ist diese notarielle Urkunde Vorschrift.
Im Allgemeinen belaufen sich die Ausgaben für Vorgänge in Verbindung mit Notariatsbüro, Grundbuchamt und Verwaltungsagentur einschließlich Mehrwertsteuer auf rund 400 Euro. Jedoch darf man nicht vergessen, dass viele Banken in ihre Kreditzusagen eine Änderungsgebühr in Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des zahlbaren Kapitals aufnehmen.

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