Nichterfüllungen
Sowohl der Gläubiger als auch der Käufer besitzen Pflichten und Rechte. Jedoch muss man immer vorbereitet sein, für den Fall, dass die Bank einer ihrer Verpflichtungen nicht nachkommt.
Man muss von der Grundlage ausgehen und sich vergewissern, dass das Finanzinstitut vertrauenswürdig ist, bei dem wir das Darlehen beantragen. Jedoch ist es immer von Vorteil, zu wissen, über welche Mittel wir verfügen, falls das Finanzinstitut einer Verpflichtung nicht nachkommt. Tatsächlich hat die Bank zwei Arten von Verpflichtungen gegenüber dem Verbraucher:
- Haftpflicht: Die Bank muss ihre Verpflichtungen erfüllen und ggf. den Käufer für die aus der Nichterfüllung entstandenen Schäden entschädigen.
- Verwaltungshaftung: Es gibt eine weitere Art von Strafe, die der Kunde aufgrund von bestimmten Nichterfüllungen der Verbraucherschutzverordnungen durch das Finanzinstitut durchsetzen kann. Dies sind die so genannten Verwaltungsvergehen.