Hypotheken

Der Forderungsübergang

Wenn wir bei der Verbesserung der Darlehensbedingungen keine Einigung mit unserem Finanzinstitut erzielen, können wir zu einer anderen Bank wechseln. Dies wird als Forderungsübergang bezeichnet.

Die Hypothek ist eine Last, die heutzutage jeder tragen muss, der eine Wohnimmobilie kauft. Die Veränderung des Zinssatzes, die Gebühren und natürlich die monatlichen Raten zwingen uns, stets auf die Hypothek zu achten und Berechnungen anzustellen.
Diese enthüllen uns auch, ob die Hypothek, die wir aufgenommen haben, für uns geeignet ist oder nicht. Im negativen Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Eine ist die Schuldumwandlung, bei der wir die Darlehensbedingungen mit unserer derzeitigen Bank neu verhandeln können. Wenn wir jedoch zu keiner Einigung kommen, gibt es eine weitere Möglichkeit: Der Forderungsübergang, auch wenn dieser eher bei hohen noch abzuzahlenden Beträgen angebracht ist.

Woraus besteht er

Dieser Vorgang besteht aus der Übertragung unserer Hypothek auf eine andere Bank, die bessere Bedingungen bietet. Auf diese Weise müssen wir die bestehende Hypothek nicht löschen und eine neue Hypothek aufnehmen. Man darf jedoch auf keinen Fall vergessen, dass der Forderungsübergang nur eine Änderung des Zinssatzes unter Beibehaltung des rückzahlbaren Kapitals und des Rückzahlungszeitraums ermöglicht.

Verbindliche Kreditzusage

Sobald man sich zum Forderungsübergang entschlossen und eine Bank mit besseren Bedingungen gefunden hat, arbeitet diese innerhalb von sieben Tagen eine verbindliche Kreditzusage aus, das heißt, eine notarielle Urkunde mit den neuen Vertragsbedingungen.

Kosten

Der Forderungsübergang ist komplizierter und teuerer als die Schuldumwandlung. Abgesehen von den festen Kosten und Notarkosten kommen noch weitere hinzu:
  • Tilgungsgebühr der ursprünglichen Hypothek: Kann bis zu 1 Prozent des ausstehenden Kapitals betragen, wenn es sich um eine Hypothek mit variablem Zinssatz handelt, oder 2,5 Prozent (verhandelbar) bei festem Zinssatz.
  • Höhere Kosten für Verwaltungsagentur und Notarkosten: Pro 1000 Euro ausstehendes Kapital können sogar bis zu 21 Euro berechnet werden.

Die Reaktion der ursprünglichen Bank

Nachdem die neue Bank der ursprünglichen Bank die verbindliche Kreditzusage vorgelegt hat, kann die ursprüngliche Bank diese je nach geltender Gesetzgebung zurückweisen und ihr Recht ausüben, innerhalb von 15 Kalendertagen eine gleichbedeutende Kreditzusage anzubieten. Auf diese Weise vereinbart die Bank, bei der die Hypothek ursprünglich aufgenommen wurde, eine Schuldumwandlung mit ihrem Kunden, da es sich dabei um eine Änderung der Vertragsbedingungen handelt.

fotocasa.es erfüllt die Bestimmungen des spanischen Gesetzes 15/1999 vom 13. Dezember zum Schutz persönlicher Daten © Fotocasa 2012 · Alle Rechte vorbehalten · Rechtlicher Hinweis · Datenschutz

Sind Sie sicher, dass Sie den Ordner löschen wollen?
Alle darin enthaltenen Anzeigen löschen.