Arten von Hypotheken
Die Bankinstitute bieten verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung, damit der Kauf des eigenen Heims wahr werden kann. Lassen Sie uns die häufigsten Fälle beim Neubau betrachten.
Junge Leute, die ihre erste eigene Wohnung suchen, Familien, deren bisherige Wohnung zu klein geworden ist... Es gibt viele Situationen, in denen sich ein Antragsteller einer Hypothek befinden kann. Jedoch gibt es einige besonders häufige Fälle.
Üblicher Fall
Beim Kauf der ersten eigenen Wohnimmobilie wird normalerweise ein persönlicher Kredit mit der maximal möglichen Laufzeit bei der Bank beantragt, wobei stets berücksichtigt werden sollte, dass diese Option recht teuer ist: In den ersten Jahren zahlen wir nur die Zinsen. Jedoch vermeiden wir den Preisanstieg, den die Wohnimmobilie erfahren würde, während wir die Zinsen zahlen.
Wenn der zukünftige Besitzer die notarielle Beurkundung durchführen lässt, sollte er eine neue Schätzung der Immobilie beantragen, die Hypothek erweitern und gleichzeitig den persönlichen Kredit löschen.
Für den Wohnungswechsel
Weil uns eine Zone nicht mehr gefällt, die Wohnung zu klein geworden ist oder weil wir einfach Lust auf eine Veränderung haben, entschließen sich viele Besitzer von Wohnimmobilien irgendwann einmal zum Wohnungswechsel. Man könnte denken: Wieder suchen, besichtigen, eine Hypothek beantragen... Und es ist nicht so einfach, wenn die Wohnimmobilie, die man kaufen will, bereits fertig gestellt ist und demnächst übergeben werden soll. Wenn die Hypothek 80 Prozent des Schätzwerts der Immobilie deckt, würden wir bis zum Verkauf unserer bisherigen Wohnung nichts zahlen. Wenn sie 60 Prozent abdeckt, würden entweder die Zinsen oder Kapital und Zinsen monatlich abgezahlt.
Hypotheken mit Karenzzeit
Bestehen aus der Schätzung der zu verkaufenden Wohnimmobilie und der Beantragung des für den Kauf der neuen Wohnimmobilie benötigten Betrags, von dem über einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren (inzwischen werden bis zu fünf Jahre angeboten) nur die Zinsen abgezahlt werden.
Nicht zu vergessen...
Beim Kauf einer Neubau-Wohnimmobilie wird uns die Möglichkeit geboten, die geforderte Anzahlung zu teilen. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die meisten Banken und Sparkassen Hypotheken anbieten, die nur 80 Prozent des Werts der Wohnimmobilie abdecken. Der verbleibende Restbetrag entspricht dem Teil, der dem Bauträger zu übergeben ist.
Zu all dem kommen noch 11 Prozent hinzu, die wir für anfallende Kosten aufwenden müssen. 7 Prozent unter anderem für Mehrwertsteuer, Notarkosten, Grundbuchamt, Forderungsübergang und Verwaltungsagentur.